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Neuseddiner wegen Vergewaltigung vor Gericht: Im Zweifel für den Angeklagten

Einem 39-jährigen Mann aus Seddiner See wird Vergewaltigung in zwei Fällen vorgeworfen. Nach dem ersten Verhandlungstag steht Aussage gegen Aussage. Gibt es einen Freispruch?

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Seddiner See - Die Anklage klingt hart, viele können den Beschuldigten in so einem Fall nicht schnell genug hinter Gitter sehen. Es geht um Vergewaltigung in zwei Fällen. Angeklagt ist ein 39-jähriger Mann, der mittlerweile in Seddiner See im Ortsteil Neuseddin wohnt. Im Jahr 2007 soll Viktor M.* zunächst seine damalige Ehefrau Anna K.* im gemeinsamen Haus in Werder (Havel) vergewaltigt haben, so lautet die Anklage der Staatsanwaltschaft Potsdam. Das Datum, an dem die Tat geschehen sein soll, kennt die Anklagebehörde nicht.

Diese Ungenauigkeit erklärt die als Zeugin geladene Ex-Frau von Viktor M. am Dienstag vor dem Amtsgericht Potsdam so: Während der zehn Jahre dauernden Ehe habe M. sie immer wieder vergewaltigt. „Wenn ich mal nicht wollte, hat er mich geschlagen oder mir ins Gesicht gespuckt“, schildert sie vor dem Gericht. Oft habe sie den Geschlechtsverkehr dann über sich ergehen lassen. Aber – und das kann für den Prozess entscheidend sein: Sie kann sich nicht an einen konkreten Tag erinnern. Bei einer so unpräzisen Beschreibung der Tat werde dem Angeklagten die Möglichkeit genommen, sich gegen den Vorwurf zu verteidigen, sagt die Staatsanwältin. Dass die Tat irgendwann innerhalb eines Jahres geschehen sein soll, reiche für eine Verurteilung nicht.

Zudem verlangt das Gesetz nach seinem Wortlaut auch, dass das Opfer entweder „mit Gewalt“ oder durch „Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben“ zu den sexuellen Handlungen genötigt wurde. Anna K. aber sagt trotz wohlmeinender Nachfrage der Vorsitzenden Richterin aus, dass sie sich nicht an einen konkreten Vorfall erinnern könne, in dem sie den Geschlechtsverkehr wegen der Schläge über sich ergehen ließ. Eine Verurteilung wegen dieser möglichen Tat rückt damit in weite Ferne.

Die zweite mutmaßlich betroffene Frau erscheint nicht vor Gericht

Teil der Anklage ist aber noch die zweite Tat: Im November 2013 soll Viktor M. seine neue Lebensgefährtin Maria B.* in Seddiner See vergewaltigt haben. Trotz Ladung erscheint sie am Dienstag nicht vor Gericht. Von dieser zweiten Tat kann am Dienstag also nur Anna K. – die mittlerweile ein freundschaftliches Verhältnis zu Maria B. pflegt – vage vom Hören-Sagen erzählen.

Viktor M. bestreitet die Vorwürfe. Seine Ex-Frau Anna K. sei Alkoholikerin gewesen. Dass sie mit dem Alkohol „ab und zu über die Stränge geschlagen hat“, gibt sie während ihrer Aussage auch zu. Er vermutet, dass sich die beiden Frauen – auch mit Maria B. ist er inzwischen nicht mehr liiert – gegen ihn zusammengetan haben. Seine große Passion sei das Jagen, da könne er sich keine Straftaten erlauben. Sonst sei die Waffe weg. Das von ihm vermutete Motiv der Frauen: Anna K. will, dass ihm das Sorgerecht für die gemeinsame 14-jährige Tochter entzogen wird.

So steht also Aussage gegen Aussage, die Vorwürfe der Ex-Frau dürften nicht konkret genug sein. Und in einem solchen Fall gilt: im Zweifel für den Angeklagten. Freispruch. Maria B. soll nun noch mal zum nächsten Prozesstag am 25. August geladen werden. Sicherheitshalber wurde ein dritter Verhandlungstag festgesetzt. 

* Namen geändert

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