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Potsdam-Mittelmark: Jugendschöffen dringend gesucht Bei fehlenden Bewerbungen entscheidet Zufallsprinzip

Potsdam-Mittelmark. Mit 2005 beginnt eine neue Amtszeit für die Jugendschöffen an den Amts- und Landgerichten.

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Potsdam-Mittelmark. Mit 2005 beginnt eine neue Amtszeit für die Jugendschöffen an den Amts- und Landgerichten. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Potsdam-Mittelmark stellt die Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendhaupt- und Hilfsschöffen zusammen. Derzeit liegen immer noch nicht genügend Bewerbungen vor. Der Landkreis muss insgesamt 120 BewerberInnen an das Amts- sowohl Landgericht Potsdam und an das Amtsgericht Brandenburg melden. Bislang konnten erst 97 Namen auf die Vorschlagslisten gesetzt werden. Vor allem männliche Bewerber werden noch gesucht. Wenn nicht genügend Bewerbungen eintreffen, müssten per Zufallsgenerator Personen aus den Einwohnermelderegistern gezogen werden. Eine Zwangsverpflichtung zum Schöffen ist nicht unbedingt die beste Voraussetzung zur umsichtigen und verantwortungsvollen Wahrnehmung der Aufgabe eines Schöffen. Die Bitte aus dem Landratsamt sich zu bewerben ist verbunden mit folgenden Kriterien: Der Bewerber muss bereits 25 und noch nicht 70 Jahre alt sein, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, mindestens ein Jahr in der Gemeinde wohnen, nicht vorbestraft sein. Die Bekleidung öffentlicher Ämter durch Richterspruch darf nicht aberkannt worden sein. Interessenten sollen sich an folgende Adresse wenden: Landkreis Potsdam-Mittelmark Jugendamt- Außenstelle Teltow z.H. Frau Thinius Lankeweg 4 14513 Teltow Telefon: 03328 318 202 oder 208 Fax; 03328 318 205 Mail: Regina.Thinius@Potsdam-Mittelmark.de PNN

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