Aus dem GERICHTSSAAL: Kartendaten in der Volksbank ausgespäht
Bulgare wegen Beihilfe zu Haftstrafe verurteilt
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Stahnsdorf – Die Auftraggeber blieben unerkannt. Von Boris B.* (43), dem kleinsten Rädchen im Getriebe, gibt es hingegen gute Bilder der Überwachungskamera. Der Bulgare manipulierte in der Nacht zum 1. Juni 2011 einen Geldautomaten der Berliner Volksbank in Stahnsdorf mit einer Vorrichtung zum Auslesen von EC- und anderen Geldkarten sowie einer Kamera, die die dazugehörigen Geheimnummern ausspähte. Anschließend sollen von Mittätern mindestens vier Zahlungskarten-Doubletten hergestellt worden sein. Mit diesen – so die Anklage - seien zwischen dem 24. und 26. Juni 2011 in der Dominikanischen Republik knapp 8300 Euro von den Konten der rechtmäßigen Eigentümer abgehoben worden, insgesamt 23-mal.
Boris B. wurde mit Europäischem Haftbefehl gesucht und Mitte November 2012 in seinem Heimatland festgenommen. Seit dem 18. Januar dieses Jahres sitzt er in Brandenburg in Untersuchungshaft.
Das Schöffengericht unter Vorsitz von Birgit von Bülow verurteilte den Autohändler am Dienstag wegen Beihilfe zur „Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion“ zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. Es folgte damit dem Antrag von Staatsanwalt Peter Mitschke.
Sein Mandant räume den Tatvorwurf ein, erklärte der Verteidiger zu Prozessbeginn. Zu Details wolle er sich nicht äußern. Eine Schöffin bohrte dennoch nach und erhielt überraschend Auskunft. Der Bulgare erzählte, er sei damals in finanziellen Schwierigkeiten gewesen, deshalb auf den Vorschlag eines Landsmanns eingegangen, einen Geldautomaten in Deutschland zu manipulieren. Er habe die entsprechende Technik entgegengenommen, die Tat dann während eines Aufenthaltes, bei dem er alte Autos und Reifen für den Weiterverkauf erwarb, begangen und100 Euro dafür bekommen. Dass der Geldautomat videoüberwacht war, sei ihm nicht bekannt gewesen. „Ich habe schon mit der Möglichkeit gerechnet, dass das rauskommt. Aber ich habe gehofft, es würde gutgehen“, berichtete der bislang nicht vorbestrafte Mann.
Es sei nicht nur ein Vermögensschaden eingetreten. Der Angeklagte habe eine Straftat begangen, die erheblich in das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung eingreift, führte Staatsanwalt Mitschke aus. Geldautomaten gelten schließlich als sicher. Dem hielt der Verteidiger entgegen: „Der Vermögensschaden ist meinem Mandanten nicht anzulasten. Er ist quasi ins offene Messer gelaufen.“ Die knapp sechsmonatige Untersuchungshaft in Brandenburg, während der er weder Besuch von seiner Familie noch von Bekannten erhielt, sei ihm Denkzettel genug gewesen. Die zu erwartende Strafe sei deshalb zur Bewährung auszusetzen, der Haftbefehl aufzuheben. Dem folgte das Gericht nicht. „Der Angeklagte wusste ganz genau, was er tut. Er handelt seit vielen Jahren europaweit mit Autos“, betonte die Schöffengerichtsvorsitzende. „Derartige Straftaten, durch die am Ende der Welt Geld von fremden Konten abgehoben werden kann, erschüttern das Funktionieren des europäischen Zahlungswesens.“ (*Name geändert.) Hoga
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