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Verfahren gegen Hilpert wird verlängert: Kein kurzer Prozess
Aufgrund der umfangreichen Beweisaufnahme zieht sich der Betrugsprozess gegen den Hotelier Axel Hilpert in die Länge. Der Vorsitzende Richter Andreas Dielitz schlug am Mittwoch vier zusätzliche Prozesstage für die Hauptverhandlung im Landgericht Potsdam vor. Demnach könnte der Prozess mindestens bis Mai laufen.
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Hilpert steht seit Januar in Potsdam vor Gericht. Er soll die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) betrogen haben. Laut Anklage trieb er die Baukosten für sein Luxus-Resort am Schwielowsee in Petzow (Kreis Potsdam-Mittelmark) durch fingierte Rechnungen künstlich in die Höhe und erschlich damit eine Förderung von mehr als neun Millionen Euro. Der 64-jährige einstige Stasi-Spitzel und Kunsthändler von DDR-Devisenbeschaffer Alexander Schalck-Golodkowski bestreitet die Vorwürfe.
Am 13. Verhandlungstag wollte die 4. Große Strafkammer den Projektleiter Hilperts beim Bau des Hotels am Schwielowsee als Zeuge vernehmen. Da gegen ihn jedoch die Staatsanwaltschaft in gleicher Sache ermittelt, nutzte er sein Auskunftsverweigerungsrecht.
Ein anderer Zeuge hingegen gab der Kammer ausgiebig Auskunft. Dabei handelte es sich um einen 50-Jährigen von der Insel Rügen. Torsten L. bestätigte dem Gericht, dass er im Auftrag von Hilpert nach Bali gereist sei und einen langjährigen gemeinsamen Freund besucht habe. Im Laufe der Ermittlungen und des Prozesses gegen Hilpert hatten andere Zeugen behauptet, Hilpert habe in einem Streit um Rechnungen einen Boten nach Bali geschickt und Druck auf B. ausgeübt.
Der Rügener bestätigte zwar, dass er die „teure Briefmarke“ gewesen sei und persönlich einen Brief Hilperts nach Bali gebracht habe. Er habe den Empfänger B. aber nicht bedroht oder Druck auf ihn ausgeübt. Er habe den Brief gleich am ersten Tag nach seiner Ankunft an B. überreicht und dann gemeinsam mit B. zwölf Tage in dessen Haus Urlaub gemacht. Sie seien Freunde gewesen und er habe sich aus der Angelegenheit zwischen Hilpert und B. rausgehalten.
Der Adoptivsohn von B. hatte als Zeuge in dem Prozess ausgesagt, dass er und sein Vater Gefälligkeitsrechnungen im Wert von 90.000 Euro für Hilpert ausgestellt und sich später dafür selbst angezeigt hätten. Ein Bote Hilperts habe wegen der Anzeige seinen auf Bali lebenden Adoptivvater bedroht. Der Bote habe seinen Vater zwingen wollen, Aussagen aus der Selbstanzeige zu widerrufen. Sein Vater habe sich aber nicht darauf eingelassen und ein vorbereitetes Schreiben nicht unterzeichnet. Dass B. den Brief nicht unterschrieb, bestätigte der Bote. Zum Inhalt des Briefes und der Reaktion des Empfängers machte er jedoch kaum Angaben. Er habe sich ja rausgehalten aus der Sache. Er sei mit B. im Guten auseinandergegangen und habe später noch einige E-Mails mit ihm ausgetauscht.
Die Staatsanwaltschaft Potsdam begründet die seit Juni 2011 anhaltende Untersuchungshaft für Hilpert unter anderem mit Flucht- und Verdunklungsgefahr. Die Verdunklungsgefahr begründen die Ankläger mit der angeblichen Bedrohung von möglichen Zeugen wie dem auf Bali lebenden Mann. Karl-Heinz B. soll ebenfalls noch vor Gericht aussagen. Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt. (mit PNN)
Susann Fischer
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