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Potsdam-Mittelmark: Keine Gesetzesänderungen für Winzer-Ausschank

Wirtschaftsminister Christophers sieht keinen Handlungsbedarf / Erneuter Protest aus Werder (Havel)

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Potsdam / Werder (Havel) - Der Werderaner Winzer Manfred Lindicke muss weiter um seine Straußwirtschaft bangen: Wirtschaftsminister Ralf Christoffers (Linke) sieht für den Ausschank und die Verköstigung bei märkischen Winzereien keinen gesetzlichen Handlungsbedarf. Die Brandenburger Winzer müssten den Betrieb der saisonal betriebenen sogenannten Straußwirtschaften nur beim Amt anzeigen und nicht genehmigen lassen, sagte Christoffers am Donnerstag im Potsdamer Landtag. Damit gehe das Brandenburger Gaststättengesetz schon sehr weit. Die Anzeige koste nur 25 Euro, in Baden-Württemberg hingegen seien die dort erforderlichen Genehmigungen viel teurer.

„Zu beachten bleibt allerdings, dass jeder, der Alkohol ausschenkt, zuverlässig sein muss“, unterstrich der Minister. Diese Prüfung nähmen die Gewerbebehörden vor Beginn der Gewerbetätigkeit eigenständig vor. „Dass daneben auch die Vorschriften des Bau-, Hygiene- und Lebensmittelrechts zu beachten sind, dürfte den Betreibern von Straußwirtschaften ebenso selbstverständlich sein wie ihren Gästen“, so Christoffers.

In den vergangenen Wochen hatten märkische Winzer ihren Unmut über die rechtlichen Rahmenbedingungen kundgetan, zumal in anderen Bundesländern Sonderregelungen für Straußwirtschaften bestehen: In Baden-Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern oder Sachsen-Anhalt fallen sie nicht unter das Gaststättengesetz. In Brandenburg gibt es inzwischen 14 Hektar Weinanbaufläche und 13 Straußwirtschaften, in denen Wein mit einem passenden Imbiss gereicht wird. Eine von ihnen betreibt Manfred Lindicke auf dem Wachtelberg. Auch er hatte unlängst gegen die Auflagen protestiert und vor einer Schließung seiner Straußwirtschaft gewarnt. Auf die Absage des Ministers reagierte Lindicke gestern angekratzt. „Herr Christophers ist ja neu im Amt, er versteht offenbar noch nicht ganz das Problem.“ Er wolle keine grundsätzlichen Baurechts- und Hygienevorschriften umgehen, betonte Lindicke gestern gegenüber den PNN. Doch dass seine Straußwirtschaft – in Ermangelung einer Ausnahmeregelung im Gaststättengesetz – wie ein Restaurant behandelt werde, gehe zu weit. „Wir können nicht für jeden Platz soundsoviele Quadratmeter Küche nachweisen. Das ist unangemessen und wird in benachbarten Bundesländern kulanter gehandhabt“, meint der Werderaner Winzer. Er lud Christophers ein, sich auf dem Wachtelberg umzuschauen und ein Bild zu machen.

Tatsächlich scheinen in Sachsen-Anwalt die Uhren anders zu ticken: Aus dem Burgenlandkreis mit seiner auflebenden Weinbautradition hieß es gestern, dass Straußwirtschaften allenfalls wie Imbissbetriebe beauflagt würden: So dürften Speisen wie Käsespieß oder Zwiebelkuchen auch in Privatküchen zubereitet werden, wenn Spüle und Handwaschbecken vorhanden sind, hieß es von der Lebensmittelüberwachung.

Auch die in Werder lebende CDU-Landtagsabgeordnete Saskia Ludwig (ehemals Funck), kritisierte, dass die Straußwirtschaften unter das Gaststättengesetz fallen. Dadurch müssten die Winzer hohe Auflagen erfüllen, etwa zusätzliche Toiletten bauen oder einen behindertengerechten Zugang ermöglichen. Das sei „ein enormer finanzieller Aufwand“. Henry Klix (mit dpa)

Henry Klix (mit dpa)

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