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Potsdam-Mittelmark: Keine Steuerfreiheit für Datschen Bürgermeister sieht Gleichheitsgebot verletzt

Werder (Havel) - Werderaner, die neben Haus oder Wohnung noch einen Bungalow in der Stadt haben, müssen voraussichtlich doch Zweitwohnungssteuer zahlen. Zwar hatten die Stadtverordneten im März beschlossen, Datschen-Besitzer von einer der neuen Abgabe auszunehmen.

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Werder (Havel) - Werderaner, die neben Haus oder Wohnung noch einen Bungalow in der Stadt haben, müssen voraussichtlich doch Zweitwohnungssteuer zahlen. Zwar hatten die Stadtverordneten im März beschlossen, Datschen-Besitzer von einer der neuen Abgabe auszunehmen. Bürgermeister Werner Große (CDU) hat den Beschluss aber jetzt beanstandet und die Kommunalaufsicht angerufen. Er sehe durch die Ausnahme das Gleichbehandlungsgebot verletzt, begründete er diesen Schritt gestern auf Anfrage.

Wie berichtet hat Werder rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres die Zweitwohnungssteuer eingeführt. Damit kann die Stadt jährlich 4,50 bis 8 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche – je nach Entfernung zum Wasser oder zur Altstadt – von jenen Leuten erheben, die sich nicht hauptwohnsitzlich dort gemeldet haben. Eines der Ziele – neben dem Aufbessern der kommunalen Finanzen – ist es, diese „Teilzeit-Werderaner“ zum gänzlichen Umzug an die Havel zu bewegen. Denn das Land bemisst seine Schlüsselzuweisungen nach den Erstwohnsitzen. Um nicht auch Werderaner finanziell zu belasten, wurde die Regelung mit aufgenommen, dass nur zum „dauerhaften Wohnen“ geeignete Einheiten besteuert werden sollen. Dieser Begriff komme jedoch aus dem Baurecht und habe mit einer Aufwandssteuer wenig zu tun, argumentiert der Bürgermeister nun in einem Schreiben an die Stadtratsvorsitzende Annette Gottschalk (CDU). Maßgeblich sei vielmehr die „wirtschaftliche Leistungsfähigkeit“ der Zweitwohnungs-Besitzer. „Meines Erachtens widerspricht es dem Gleichheitsgrundsatz, dass eine einfach ausgestattete Einraumwohnung besteuert wird, ein voll ausgestatteter Bungalow mit Swimming-Pool aber nicht“, so Große.

Klären soll den Fall jetzt die Kommunalaufsicht des Kreises. Eine Vorab-Einschätzung der Rechtslage wollte man dort gestern noch nicht geben. Allerdings verwies Kreis-Sprecher Kai-Uwe Schwinzert auf einen entsprechenden Leitfaden des Landes – und der bestätigt die Sichtweise des Bürgermeisters: So sollte eine Zweitwohnung „mindestens 25 Quadratmeter Wohnfläche, Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Strom sowie mindestens ein Fenster aufweisen und damit wenigstens zeitweise zum Wohnen geeignet sein“. Eine Zweitwohnung verliere ihre Eigenschaft nicht dadurch, dass sie vorübergehend anders oder zeitweilig nicht genutzt wird, heißt es da weiter.

Von der Zweitwohnungssteuer sind in Werder laut Schätzungen der Verwaltung rund 1500 Leute betroffen. Wie viele davon Datschen-Besitzer sind und auch ihre Hauptwohnung in Werder haben, ist indes unklar. Sie alle sind verpflichtet, ihre Zweitwohnungen spätestens drei Wochen nach Inkrafttreten der Satzung bei der Stadt anzumelden. So lange an dem Regelwerk jedoch Zweifel bestehen, hat die Frist noch nicht eingesetzt. Thomas Lähns

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