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Von Hagen Ludwig: Klares Gesetz für Winterdienst gefordert Expertenstreit zum Schneeschippen auf der Straße

Potsdam-Mittelmark - Klare Formulierungen zum Winterdienst im Brandenburgischen Straßengesetz sind auf einem Expertenforum der Friedrich-Ebert-Stiftung in Michendorf gefordert worden. Wie in anderen Bundesländern auch sollte die Pflicht von Anliegern zum Schneeschippen auf der Straße eindeutig ein- oder ausgeschlossen werden, hieß es am Mittwochabend.

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Potsdam-Mittelmark - Klare Formulierungen zum Winterdienst im Brandenburgischen Straßengesetz sind auf einem Expertenforum der Friedrich-Ebert-Stiftung in Michendorf gefordert worden. Wie in anderen Bundesländern auch sollte die Pflicht von Anliegern zum Schneeschippen auf der Straße eindeutig ein- oder ausgeschlossen werden, hieß es am Mittwochabend. Auf dieser Grundlage könnten dann endlich rechtssichere Mustersatzungen für die Kommunen erarbeitet werden. Darin waren sich selbst der mittelmärkische Landrat Wolfgang Blasig (SPD) und der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, Karl-Ludwig Böttcher, einig.

Während des strengen Winters hatten beide heftig darüber gestritten, ob Einwohner per kommunaler Satzung dazu verpflichtet werden können, auch auf der Straße Schnee zu schippen. Ein Konsens wurde auch in Michendorf nicht erreicht. Für Blasig ist die Sache klar: „Die Kommunen können ihre Einwohner nicht verpflichten, sich Gefahren auszusetzen“, betonte er vor gut 80 Gästen. Viele von ihnen waren Mitarbeiter von Ordnungsämtern oder Kommunalpolitiker, denn die Verunsicherung ist groß nach dem extremen Winter. Das Chaos auf den Straßen gab Anlass, die bestehenden Satzungen zu überdenken. Blasigs Empfehlung dazu: „Der Bürger hat im Winter mit Reinigungsgerät auf der Straße nichts zu suchen – das sollte man allein den Profis überlassen.“

Unterstützung bekam er vom Präsidenten des Brandenburgischen Oberlandesgerichtes Wolfgang Farke. Juristisch gesehen gebe es im Land Brandenburg keine Gesetzesgrundlage dafür, per kommunaler Satzung den Straßen-Winterdienst an die Grundstückseigentümer zu übertragen, sagte er. Laut Straßengesetz seien die Gemeinden primär dazu verpflichtet „die Gehwege und Überwege für Fußgänger von Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen“. Und nur diese Reinigungspflicht könne ganz oder teilweise den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke auferlegt werden, so Farke, der selbst Einwohner von Kleinmachnow ist.

Dem widersprach Gemeindebundschef Böttcher, vehement. Er interpretiert das Landesstraßengesetz so, dass die Eigentümer auch zum Winterdienst auf Anliegerstraßen verpflichtet werden können. Dabei hätten die Gemeinden natürlich das Kriterium der Zumutbarkeit zu beachten. Starker Verkehr wäre ein Ausschlussgrund. In vielen Gemeinden funktioniere das seit Jahren gut, und es werde von den Einwohnern keine Änderung gewünscht, so Böttcher. Zudem müssten die Bürger mit einer stärkeren finanziellen Belastung rechnen, wenn der Winterdienst an Firmen vergeben und die Kosten dafür auf sie umgelegt werden.

Die Gemeinde Michendorf hat indes bereits Schlussfolgerungen gezogen. Die Winterdienstpflicht für Einwohner auf Anliegerstraßen soll aus der Satzung gestrichen werden, berichtete Bürgermeisterin Cornelia Jung im Forum. Vorgesehen ist, alle ausgebauten Straßen in der Gemeinde künftig entsprechend einer Klassifizierung von einer Firma räumen zu lassen. Die Leistung soll ausgeschrieben werden, um eine preiswerte Lösung zu finden. Für ihr eigenes Grundstück hat Jung die Kosten schon einmal überschlagen. Sie kam auf Gebühren von etwa 35 Euro pro Winter. Dafür wären die Anwohner auch vor eventuellen Haftungsanprüchen sicher. In der Diskussion wurde klar, dass auch andere Kommunen in diese Richtung denken. In Michendorf muss die von der Verwaltung vorgeschlagene Satzungsänderung noch von den Gemeindevertretern beschlossen werden.

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