Potsdam-Mittelmark: Klinik-Verkauf bleibt Fall für Gericht Awo beschwert
sich bei zweiter Instanz
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Potsdam-Mittelmark - Der Verkauf von Anteilen des Kreiskrankenhauses wird weiter die Gerichte beschäftigen. Die bei der Vergabeentscheidung unterlegene Awo Sachsen-Anhalt wird beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Potsdam einlegen. Wie gestern berichtet hatte die Potsdamer Kammer einen Antrag der Awo abgelehnt, den Vollzug des Verkaufs vorläufig zu stoppen, bis der Verdacht möglicher Rechtsverstöße in dem Bieterverfahren und bei der Verkaufsentscheidung gerichtlich geprüft sind. Der Kreistag hatte in einer knappen Mehrheit beschlossen, 75 Prozent der Geschäftsanteile an dem Krankenhaus der Treuenbrietzner Johanniter-Krankenhaus gGmbH zu verkaufen.
„Wir glauben, dass das Potsdamer Verwaltungsgericht entscheidungsrelevante Argumente nicht ausreichend berücksichtigt hat“, begründet Awo-Sprecherin Cathleen Paech den Gang vor die zweite Instanz. Die Awo vermutet Verstöße gegen den Gleichheitsgrundsatz sowie mangelnde Transparenz während des Bieterverfahrens, was das Verwaltungsgericht jedoch nicht bestätigen konnte. Gleichzeitig hat die Awo ihren Antrag – nunmehr beim Oberverwaltungsgericht – auf einen Erlass zur vorläufigen Sicherung ihrer Rechte wiederholt. Das heißt, dass die Awo den Verkaufsvollzug weiterhin vorläufig stoppen will.
Der Landkreis hat indes Tatsachen geschaffen. Unmittelbar nach dem Beschluss des Potsdamer Verwaltungsgerichts haben Landrat Lothar Koch und Kreistagspräsident Felix Enneking sowie der Johanniter-Vorstand den Kaufvertrag notariell beurkundet. Durch den Gerichtsbeschluss sei der Weg frei geworden, den Verkauf zu vollziehen, so ein Rechtsberater des Landkreises gestern gegenüber den PNN. Die Beurkundung sei so lange möglich gewesen, bis die nächste Gerichtsinstanz etwas anderes entscheide. Offenbar hatte jedoch die Awo in der ihr zur Verfügung stehenden Zwei-Wochenfrist nicht rechtzeitig Einfluss ausüben können. Das Verwaltungsgericht Potsdam hat den Antrag der Awo bereits am vergangenen Freitag abgelehnt. Erst am Dienstag erfuhr die Awo von dem Beschluss. Am gleichen Tag teilte Landrat Koch in einer Presseerklärung seine Genugtuung über die Gerichtsentscheidung mit und tat kund, dass der Kaufvertrag inzwischen bereits beurkundet worden ist. „Die Beurkundung geschah zu einem Zeitpunkt, zu dem keine Beschwerde vorlag“, rechtfertigt Kreistagschef Enneking den Vorgang. Im übrigen sei die Begründung des Potsdamer Verwaltungsgerichts gegen den Awo-Einspruch eindeutig, so dass er der Awo auch in zweiter Instanz „wenig Chancen auf Erfolg“ einräumt.
Rechtlich sei die Beurkundung des Kaufvertrages korrekt, meint Ruben Langer, Sprecher am Potsdamer Verwaltungsgericht. Ob es fair sei, müssten andere beurteilen.
Nach dem Gerichtsentscheid bekundete der Landrat seine Freunde, „dass damit die Angelegenheit abgeschlossen werden konnte“. Doch durch die Beschwerde der Awo ist der Beschluss der Potsdamer Kammer nicht rechtsgültig, durch den Antrag auf Erlass zur vorläufigen Sicherung der Rechte könnte das OVG den Kaufvertrag zumindest aussetzen. Auch steht noch die kartellrechtliche Prüfung aus, doch wird dabei mit keinem Einspruch gerechnet. P. Könnicke
P. Könnicke
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