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Potsdam-Mittelmark: Knapp geantwortet

Gescheiterte Kletterparks: Land verweist auf Baurecht

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Werder (Havel) - Hintereinander sind zwei Investoren für Kletterparks im Potsdamer Umland abgesprungen. Als Grund hatten die Interessenten in Stahnsdorf und Werder die bürokratischen Hürden angegeben. Brandenburgs Landesregierung glaubt trotzdem nicht, dass es Unterschiede zur Genehmigungspraxis in anderen Bundesländern gibt. „Regelungen wie zum Beispiel das Bauplanungs-, das Arbeitsstätten- und Naturschutzrecht gelten bundesweit. Im Übrigen kommen die auch für andere bauliche Anlagen zutreffenden Vorschriften zur Anwendung“, heißt es in der Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage des Landtagsabgeordneten Andreas Bernig (Linke).

Der Investor in Werder sollte für die Baugenehmigung erhebliche Kompensationen leisten und Bürgschaften hinterlegen, die Kassenhäuschen des Saisonbetriebs sollten beheizbar sein. In Stahnsdorf hatte die Bauaufsicht des Landkreises gar ein Bebauungsplanverfahren gefordert. Bernings Fragen zu Landesvorgaben oder Zuständigkeiten bei der Genehmigung wurden von der Landesregierung knapp beantwortet. „Es gelten die Vorgaben der Brandenburgischen Bauordnung“, heißt es in einer Antwort. Oder: Bebauungspläne würden „zur planungsrechtlichen Zulässigkeit“ führen.

„Die Antwort ist für mich unbefriedigend“, kommentierte Bernig. Die Landesregierung habe seine Fragen sehr oberflächlich beantwortet, insbesondere bezogen auf die unterschiedliche Regelung der Bauordnung in den Ländern. Er will noch mal nachfragen, „um einen eventuellen Änderungsbedarf anzustreben“.

Werder gehört zum Wahlkreis des Landtagsabgeordneten. Dass der Investor dort, die französische Arbre & Aventure, abgesprungen ist und das Projekt verkaufen will (PNN berichteten), bedaure er „außerordentlich“. hkx

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