Potsdam-Mittelmark: Konkurrenz auf der grünen Wiese klein gehalten
Bebauungsplan für Gewerbegebiet Beelitz mit Beschränkung für Verkaufsflächen auf 6 500 Quadratmeter
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Beelitz – „Drei Arbeitsplätze auf der grünen Wiese zerstören vier in der Innenstadt“: Mit diesem Ergebnis einer wissenschaftlichen Studie hat Bürgermeister Thomas Wardin (SPD) jetzt die Beschränkung von Ladenflächen im Gewerbegebiet Beelitz-Süd begründet. Einmal mehr ist ein überarbeiteter Bebauungsplan den so genannten Trägern öffentlicher Belange vorgelegt worden, also Kommunen, Behörden, aber auch Privatleuten und Firmen, die irgendwie von den Bauvorhaben berührt werden.
Die Händler in der Beelitzer Altstadt hatten sich an dem Verfahren rege beteiligt und ihre Einwände im Hinblick auf mögliche Konkurrenz vorgebracht. Das Ergebnis: Höchstens 6 500 Quadratmeter sollen im Gewerbegebiet künftig für verschiedene Verkaufsanbieter zur Verfügung stehen. Darunter sind 2800 Quadratmeter für einen Möbelmarkt, 1 200 Quadratmeter für Tapeten und Bodenbeläge sowie gut 1 000 Quadratmeter für einen Bau- und Heimwerkermarkt. Die restlichen Flächen entfallen auf Sortimente wie Kraftwagenhändler, Eisen-, Metall- und Kunststoffwahren, Sport und Freizeitboote, Garten- und Gewächshäuser, Garagen, Pflanzen, Blumenerde und Düngemittel. Randsortimente wie Heimtextilien und Töpfer- oder Glasererzeugnisse können auf insgesamt höchstens 700 Quadratmetern ebenfalls angeboten werden, auf 180 Quadratmeter außerdem auch kosmetische Artikel.
Die bereits vorhandenen Läden im Gewerbegebiet Süd werden geduldet, seit man mit mehreren Gutachten eine Sondergenehmigung seitens der Gemeinsamen Landesplanung Berlin-Brandenburg durchsetzen konnte. Darunter ist auch der Schnäppchenmarkt mit einer Ladenfläche von 400 Quadratmetern sowie ein Händler für Sport- und Campingartikel auf 150 Quadratmeter. Im neuen Bebauungsplan sind diese jedoch nicht berücksichtigt worden, und das sorgte auf der jüngsten Stadtverordnetenversammlung für Diskussionsstoff. „Wo sollen die Leute dann eine Arbeit finden?“, sorgte sich unter anderem Brigitte Schneider (UKB). Armin Hilgers, Fraktionschef des Unabhängigen Kommunalbündnisses, schlug vor, die Nutzung zeitlich bis zur Geschäftsaufgabe zu befristen. „Wir sollten ihnen nicht die Existenzgrundlage entziehen.“ Bürgermeister Thomas Wardin (SPD) hielt dagegen, dass der Betreiber des Gewerbegebietes sich wissentlich über die Sortimentsbeschränkung hinweg gesetzt habe. Man müsse sich freuen, dass es endlich zu einer Einigung mit der Landesplanung gekommen ist. Der Bebauungsplan soll nun noch einmal öffentlich ausgelegt werden, bevor er dann beschlussreif wird. Keine Gefahr besteht indes für die Kfz-Werkstatt und die Autowaschanlage: Die sind, ebenso wie Büroräume und Speisewirtschaften auf höchstens 150 Quadratmetern, ausnahmsweise zulässig. Thomas Lähns
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