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Mopsfidel? Von wegen, die Hundewelpen, die ein Paar aus Wildenbruch verkaufte, waren kurzatmit, mit Würmern und Flöhen befallen oder hatten Herzanomalien.

© dpa

Betrügerischer Hundehändler: Kranke Hundewelpen aus Polen verkauft

Bewährung für einen Ex-Wildenbrucher: Wegen Betrugs musste sich ein Paar vor dem Schöffengericht verantworten: Sie hatten kranke Hundewelpen aus Polen als Zuchttiere für bis zu 600 Euro verkauft.

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Michendorf – Beim Kauf schienen die Mopswelpen noch mopsfidel zu sein. Doch schon am nächsten Tag bereiteten die kleinen Hunde ihren neuen Besitzern Sorgen, bescherten ihnen in der Folge Tierarztrechnungen in oft dreistelliger Höhe. Auch die jungen Französischen Bulldoggen, die Interessenten von den vermeintlichen Züchtern erwarben, litten nur Stunden später unter Durchfall, Kurzatmigkeit, Schnupfen oder an einer Herzanomalie. Viele der Tiere waren von Würmern und Flöhen befallen.

Die Vierbeiner wurden im Internet von einem Paar aus Wildenbruch als gechipte und geimpfte „Prachtburschen aus Familienzucht, die mit Kindern und Katzen aufgewachsen waren“, zum Preis zwischen 230 und 600 Euro angeboten. Tatsächlich handelte es sich meist um viel zu früh von ihren Müttern getrennte Hunde, die das Duo zwischen Januar und Juni 2012 für einen Bruchteil dieser Summe in Polen erworben hatte. Zahlreiche Käufer fühlten sich betrogen, erstatteten Strafanzeige gegen das inzwischen in Berlin lebende Pärchen.

Am Mittwoch mussten sich Renate R. (55) und ihr Lebensgefährte Bodo B.* (46) wegen gewerbsmäßigen Betruges in sieben Fällen vor dem Schöffengericht verantworten. Bei einem glaubhaften Geständnis – so die Vorsitzende Richterin Reinhild Ahle – könnten die Angeklagten mit Bewährung rechnen. Die ehemalige Grundschullehrerin räumte die Vorwürfe pauschal ein. Auch Bodo B., gelernter Bäcker und Konditor, gab die Taten zu. Er wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten, Renate R, zu zwei Jahren verurteilt. Beide Sanktionen wurden zu dreijähriger Bewährung ausgesetzt. Außerdem haben die Angeklagten den angerichteten Schaden wiedergutzumachen und je 100 Sozialstunden zu leisten.

Das Gericht bezog in die Entscheidung gegen Renate R. eine im Januar dieses Jahres ergangene Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten ein, die ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt wurde. Damals wurde ihr zur Last gelegt, bereits 2008 bis 2010 nach demselben Strickmuster vorgegangen zu sein, in zehn Fällen erkrankten Hunden vor dem Verkauf widerrechtlich Penicillin gespritzt zu haben, was die Symptome vorübergehend außer Kraft setzte, und Impfausweise der Tiere gefälscht zu haben. Als Bewährungsauflage sollte sie 3000 Euro an den Tierschutzverein entrichten. Da die Zahlung bislang nicht erfolgte, wurde die Forderung im aktuellen Urteil bekräftigt.

Auch Bodo B. ist kein unbeschriebenes Blatt. Der inzwischen von Hartz IV Lebende ist vielfach vorbestraft, unter anderem wegen Drogenhandels, Unterschlagung, schweren Diebstahls, gefährlicher Körperverletzung, Betrügereien und Urkundenfälschung. Jahrelang saß er im Gefängnis. Zum Zeitpunkt der angeklagten Taten stand er unter Bewährung. Glaubt man seinen Bekundungen, dann will er sein Leben ändern und eine Umschulung zum Krankenpfleger machen. Danach habe er bereits eine Stelle in Aussicht. „Und die wollen kein polizeiliches Führungszeugnis sehen?“, wunderte sich Richterin Ahle. Sie betonte, das Handeln der Angeklagten sei moralisch unterste Schublade gewesen. Sie hätten schließlich keine Stühle verkauft, sondern erkrankte Hunde, die sie als kerngesund anpriesen. (*Namen geändert) (Hoga)

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