Potsdam-Mittelmark: Laubenbewohner müssen Koffer packen
Hauptwohnsitz Wochenendhaus: Auch Beelitzern droht die Nutzungsuntersagung durch den Landkreis
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Beelitz - Die illegale Dauernutzung von Wochenendhäusern bleibt ein Problem im Landkreis: Jetzt sollen auch Laubenbewohner in Beelitz ihre Koffer packen und sich eine neue Hauptwohnung suchen. Die Bauaufsicht hat zurzeit die Siedlung „Zum Seeblick“ im Lärchenweg im Visier: 16 Parzellen, die meisten sind bebaut – und rund die Hälfte davon wird nach Baurecht illegal genutzt. Sämtliche Versuche der Stadt, den Bewohnern mit dem nachträglichen Aufstellen von Satzungen oder Bebauungsplänen zu helfen, sind gescheitert. Im Moment läuft ein Anhörungsverfahren, die Nutzungsuntersagung steht bevor.
„Für Einzelne ist es sehr dramatisch“, so Bürgermeister Thomas Wardin (SPD) in der jüngsten Sitzung der Stadtverordneten. Denn die Bewohner der betroffenen Häuser seien nicht gerade wohlhabend, die Anmietung einer zusätzlichen Wohnung werde für sie schwierig. „Auch für die Stadt ist es ein Problem: Wer woanders seinen Hauptwohnsitz anmeldet, zahlt auch dort seine Steuern.“ Ende 2007 wurde von der Verwaltung eine Außenbereichssatzung ausgearbeitet, um die Anlieger im Lärchenweg rechtlich besser abzusichern. Denn ohne eine solche Satzung wohnt man praktisch im Wald und kann dementsprechend nicht mal ein Carport errichten. Diese Satzung ist jedoch vom Landkreis beanstandet worden und musste nun wieder aufgehoben werden. Der Versuch, nachträglich einen Bebauungsplan für die Siedlung aufzustellen – auch der sollte Baurecht bringen – ist wiederum an der Gemeinsamen Landesplanung Berlin-Brandenburg gescheitert. Die Planungskosten müssen die Anwohner auch noch tragen. „Wir haben alle Hebel ausprobiert“, sagte Gerd Ohligschläger aus dem Bauamt.
Das Problem tritt überall in Ostdeutschland auf: Vorwiegend ältere Menschen haben in den Jahren nach der Wende beim Einwohnermeldeamt ihre zu DDR-Zeiten errichteten Wochenendhäuser als Hauptwohnung angegeben und über die Jahre als Alterswohnsitz ausgebaut. Aber Melderecht ist nicht gleich Baurecht: Sowohl die dauerhafte Nutzung als auch bauliche Erweiterungen müssen in Belzig genehmigt werden. Die Häuschen selbst genießen jedoch Bestandsschutz, auch wenn sie im Außenbereich der Stadt liegen. Dies geht aus einem Runderlass des Landesbauministeriums aus dem Jahr 1995 hervor. Damit soll der Rechtsfrieden gewahrt werden.
Dementsprechend müssen sich die Beelitzer Laubenbewohner nicht nur einen neuen Hauptwohnsitz suchen, sondern auch Teile ihrer Wochenendhäuser abreißen. Ein Kompromissvorschlag der Baubehörde sehe vor, dass die Häuser selbst auf eine Grundfläche von 60 Quadratmetern zurückgebaut werden müssen, weitere 10 Quadratmeter können für Nebengebäude genutzt werden, 30 Quadratmeter bleiben Außenflächen vorbehalten, zum Beispiel für Terrassen. Nur dies könne nachträglich genehmigt werden, erläuterte Ohligschläger.
Doch auch bei einer legalen Nutzung von Wochenendhäusern zeigt sich der Landkreis streng: Die Stadtverordneten mussten auf ihrer Sitzung auch eine für Fichtenwalde bereits verabschiedete Außenbereichssatzung wieder aufheben. Die dortigen Lauben im beanstandeten Bereich der Karl-Marx-Straße werden aber tatsächlich nur an einzelnen Tagen im Jahr und nicht ständig als Wohnsitz genutzt. Den dortigen Laubenpiepern drohen deshalb keine Konsequenzen – solange sie ihre Gebäude nicht erweitern oder neue errichten. Thomas Lähns
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