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Potsdam-Mittelmark: Legalisierung des Schwarzbaus gekippt

Bürgermeister kassiert Beschluss der Stahnsdorfer Gemeindevertretung

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Bürgermeister kassiert Beschluss der Stahnsdorfer Gemeindevertretung Stahnsdorf - Das schwarz gebaute Gartenhaus am Stahnsdorfer Dorfplatz wird nun wohl doch nicht stehen bleiben. Bürgermeister Gerhard Enser (CDU) hat den Beschluss der Gemeindevertretung, die den Bau am Donnerstag im nachhinein abgesegnet hat (PNN von gestern), beanstandet und sich dabei auf die Gemeindeordnung des Landes berufen. Am 6. Januar soll die Gemeindevertretung zu einer außerordentlichen Sitzung zusammenkommen, um erneut über die Angelegenheit abzustimmen. CDU-Fraktionschef Claus-Peter Martensen sagte gestern gegenüber den PNN: „Jetzt kommen wir nicht drum herum, für den Antrag der Verwaltung zu stimmen.“ Die Vorgeschichte: Ein Anwohner hatte am Dorfplatz ohne Genehmigung ein Gartenhaus auf seinem Grundstück errichtet. Als das Bauamt den Vorgang prüfte, kam man zu der Auffassung, dass der Bau sich nicht mit dem hier geltenden Bebauungsplan in Einklang bringen lasse. Martensen verwies darauf, dass beim Dorfplatz besondere Sensibilität angebracht sei, schließlich solle der Platz wieder zum Ortszentrum entwickelt werden. Als problematisch bezeichnete er es auch, dass mit dem ungenehmigten Bau Fakten geschaffen worden seien. Zudem sei immer von einem Schuppen die Rede gewesen, dabei handele es sich um ein Gartenhaus. Die CDU-Fraktion hatte sich bei der Abstimmung am vergangenen Donnerstag geschlossen der Stimme enthalten, aber auch darauf hingewiesen, der Bau werde durch eine Mauer verdeckt, die der Anwohner nach eigenem Bekunden errichten wolle. Bürgermeister Enser beruft sich nun auf den Paragrafen 65 der Brandenburgischen Gemeindeordnung. Demnach hat ein hauptamtlicher Bürgermeister Beschlüsse der Gemeindevertretung zu beanstanden, wenn er sie für rechtswidrig hält. Enser begründet seine Beanstandung mit Paragraf 31 des Baugesetzes. Eine Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans kann nur geschehen, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Diese orientiere sich aber an der historischen Bebauung an dem als Denkmalensemble geltenden Platz. Ziel sei es, die alten Drei- und Vierseitenhöfe wiederherzustellen. Dies sei auf dem Grundstück mit der Nummer 10 nach der Errichtung des Gartenhauses nicht mehr erreichbar. Kritik an Ensers Vorgehensweise kam gestern von SPD-Fraktionschef Dietmar Otto: „Es wäre Sache der Verwaltung gewesen zu bestimmen, ob der Bau stehen bleiben darf.“ Das sei keine Frage, über die die Gemeindevertretung zu entscheiden habe. Das zeige sich jetzt auch in der Beanstandung durch den Bürgermeister. „Wenn die Rechtslage seiner Ansicht nach ohnehin eindeutig ist, was gibt es dann abzustimmen?“, fragt Otto. Und: Was würde geschehen, wenn die Gemeindevertretung wieder abstimmen würde wie beim letzten Mal? Ottos Fazit: Die Verwaltung drücke sich vor der Verantwortung, die Genehmigung selber zu versagen. Volker Eckert

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