Potsdam-Mittelmark: Leinenzwang für Hunde in der Stadt Beelitz abgewehrt
Beelitz - Es bleibt dabei: Nur in bestimmten Straßen der Stadt Beelitz müssen Hunde an die Leine genommen werden. Nach langer Diskussion wurde auf der Stadtverordnetenversammlung am Montagabend die neue Verordnung zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit verabschiedet.
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Beelitz - Es bleibt dabei: Nur in bestimmten Straßen der Stadt Beelitz müssen Hunde an die Leine genommen werden. Nach langer Diskussion wurde auf der Stadtverordnetenversammlung am Montagabend die neue Verordnung zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit verabschiedet. Diese war in der Dezembersitzung zur Nachbearbeitung an die Verwaltung zurückgegeben worden.
So hatten die Grünen eine Erweiterung der Liste jener Straßen gefordert, in denen Leinenzwang herrschen soll. Nachträglich angeführt wurde unter anderem die Liebknechtstraße, da sich dort Kinder- und Jugendeinrichtungen befinden. Am Montagabend wurde auch die Forderung nach einem generellen Leinenzwang erneut gestellt. Entsprechende Anträge scheiterten jedoch. „Denn in diesem Falle müsste die Stadt Auslaufplätze zur Verfügung stellen – und das können wir nicht bezahlen“, erklärte Bürgermeister Thomas Wardin (SPD). Und so wäre die Satzung rechtlich nicht haltbar. UKB-Fraktionsvorsitzender Armin Hilgers ergänzte, dass ein genereller Leinenzwang nicht tierschutzgerecht wäre.
Ebenfalls verabschiedet wurde die neue Hundesteuersatzung. Der in der Dezembersitzung bemängelte Begriff „Kampfhund“ für gefährliche und damit weitaus höher besteuerte Rassen bleibt zwar in dem Papier stehen, doch wurde die Regelung nun dem Landesrecht angepasst: Durch ein so genanntes Negativzeugnis kann die Ungefährlichkeit eines Tieres nachgewiesen und der hohen Steuer damit aus dem Weg gegangen werden. Thomas Lähns
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