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Potsdam-Mittelmark: Leitverfahren gegen Teltows Altanschließer Zweckverband will nicht jeden vor den Kadi holen

Region Teltow - Der Wasser- und Abwasserzweckverband „Der Teltow“ will jetzt mit Musterverfahren gegen zahlungsunwillige Altanschließer vorgehen. Auf dieses Vorgehen hat sich die Verbandsversammlung gestern auf einer Sitzung verständigt.

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Region Teltow - Der Wasser- und Abwasserzweckverband „Der Teltow“ will jetzt mit Musterverfahren gegen zahlungsunwillige Altanschließer vorgehen. Auf dieses Vorgehen hat sich die Verbandsversammlung gestern auf einer Sitzung verständigt. Statt unzählige Einzelverfahren zu führen, wolle man die Mehrheit der Altanschließer vor hohen Prozesskosten verschonen, erläuterte Kleinmachnows Bürgermeister Michael Grubert (SPD), gleichzeitig Verbandsvorsteher, den PNN. In „wenigen Leitververfahren soll die Rechtmäßigkeit der Beiträge vor dem Potsdamer Verwaltungsgericht betstätigt werden“, heißt es zudem in einer Mitteilung des Zweckverbandes.

Seit diesem Jahr können Grundstücksbesitzer, die noch zu DDR-Zeiten an das öffentliche Wasser- und Abwassernetz angeschlossen wurden, nachträglich mit Anschlussbeiträgen zur Kasse gebeten werden. Damit sollen sie an Investitionen beteiligt werden, welche die Verbände seit der Wende vorgenommen haben. Die Zweckverbände sind per Gesetz verpflichtet, die Beiträge zu erheben. Allerdings gehen sie unterschiedlich damit um: In Beelitz müssen Altanschließer zum Beispiel einen niedrigeren Beitrag zahlen als Grundstückseigentümer, die neu angeschlossen werden (PNN berichteten). In Teltow, Kleinmachnow und Stahnsdorf werden dagegen keine Unterschiede gemacht: Jeder zahlt 2,89 Euro pro Quadratmeter anrechenbarer Grundfläche. Laut Grubert geht es dabei allein um Anschlüsse an das öffentliche Abwassernetz.

Beim WAZV Teltow sei ein solcher differenzierter Beitrag nicht möglich, weil die Altanschließer kein abgrenzbares Gebiet wie die Beelitzer Altstadt bewohnen würden. Dort könne man die Investitionen für Alt- und Neuanschließer klar trennen, hier jedoch nicht, argumentierte Grubert. „In manchen Straßen wohnen Leute, die vor 1990 angeschlossen wurden, ihre Nachbarn kamen dann aber erst nach der Wende ans Netz“, so der Verbandsvorsteher weiter. Zahlen die einen mehr als die anderen, käme es zu einer Ungleichbehandlung. Dies sei die Rechtsauffassung des Verbandes. Viele Bürger sehen das anders: In Teltow-Seehof hat sich bereits eine Initiative gegen die drohenden Beiträge gegründet.

Seine konkrete Vorgehensweise gegen zahlungsunwillige Altanschließer erläuterte der Verband gestern schriftlich: Demnach werde man nach Eingang der ersten Widersprüche einige auswählen, in denen alle „tatsächlichen und rechtlichen Fragestellungen“ behandelt werden. In diesen Fällen werde dann unmittelbar ein Widerspruchsbescheid verschickt, um die Klagefrist in Gang zu setzen. Alle anderen Altanschließer erhalten vorerst keine Widerspruchsbescheide. Stattdessen werde es eine Zwischen-Mitteilung geben, dass erst nach einem rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichtes über die Widersprüche entschieden wird. Dann allerdings endgültig. Thomas Lähns

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