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Potsdam-Mittelmark: Michendorf bleibt Großgemeinde

Verfassungsgericht weist Klagen zurück – ein Argument ist die Ortsumgehung

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Verfassungsgericht weist Klagen zurück – ein Argument ist die Ortsumgehung Michendorf - Michendorf wird Großgemeinde bleiben. Das Verfassungsgericht Brandenburg hat die Zwangsfusion bestätigt, mit der die sechs Gemeinden Michendorf, Wilhelmshorst, Wildenbruch, Langerwisch, Stücken und Fresdorf vor zwei Jahren aufgelöst wurden. Damit war der Landtag dem Leitbild des Innenministeriums gefolgt, mit dem die Ämterstruktur im Speckgürtel von Berlin und Potsdam zugunsten großer Gemeindeverbände aufgehoben werden sollte. Im äußeren Verflechtungsraum durften Ämter bestehen bleiben – aus dem Amt Michendorf wurde dies als Ungleichbehandlung reklamiert. „Durch Vorabentscheidungen des Verfassungsgerichtes war diese wichtigste Frage für Michendorf schon geklärt“, sagte der Vizepräsident des Verfassungsgerichtes, Wolfgang Knippel, gestern gegenüber den PNN. Im Beschluss der Richter vom Donnerstag heißt es, dass die Einteilung und Differenzierung des Landes in verschiedene Neugliederungsräume verfassungsrechtlich zulässig sei. Die Landesregierung habe „nachvollziehbar dargestellt, dass die größte amtsangehörige Gemeinde Michendorf – auch angesichts eines Einwohneranteils von 36 Prozent im Amt – schon aufgrund ihrer Lage sowie als bedeutender Verkehrsknotenpunkt und gewerbliches Zentrum mit zahlreichen Arbeitsstätten einen Kristallisationspunkt für die bislang amtsangehörigen Gemeinden bildet“. Die Bevölkerungsdichte und der Einwohnerzuwachs seien ein typischer Ausgangsfall für die von der Landesregierung gewollten, neuen Gemeindestrukturen. „Auch die Einschätzung des Gesetzgebers ist nachvollziehbar, dass sich die hier in Frage stehenden Strukturprobleme nicht ebenso gut durch interkommunale Zusammenarbeit bewältigen lassen“, heißt es in dem Beschluss des Verfassungsgerichtes weiter. Augenfällig sei dies besonders im langjährigen Streit um die Ortsumgehung Michendorf gewesen. „Im Vergleich zu einer gemeindlichen Neuordung ist die interkommunale Zusammenarbeit schwächer und instabiler.“ Der Angriff auf die gesetzlich garantierte kommunale Planungs- und Finanzhoheit der Gemeinden sei im Sinne des Gemeinwohls vertretbar, meinen die neun Verfassungsrichter. „Für die Beurteilung am Maßstab des öffentlichen Wohls ist nicht ausschließlich entscheidend, welche Lösung für die einzelne Gemeinde die meisten Vorteile bietet.“ Entscheidend sei vielmehr, welche Lösung den Interessen des neu zu gliedernden Verwaltungsraums und seiner Bevölkerung am besten entspricht. Verfassungsrichter Wolfgang Knippel – selbst Wilhelmshorster – drückte es etwas salopper aus: „Mein Herz und das meiner Frau hängt an Wilhelmshorst. Mein juristischer Verstand sagt mir, dass der Gemeindezusammenschluss nicht verfassungswidrig ist.“ Einmal mehr wies das Gericht auch Versäumnisse im Anhörungsverfahren zur Reform zurück, die Anwältin Birgit Meder bereits in einer ganzen Reihe von Klagen gegen die Gemeindegebietsreform geltend gemacht hatte. Dabei verwiesen die Richter auf frühere Urteile. „Man geht auf Form- und Verfahrensfehler gar nicht mehr ein“, kommentierte Meder gestern verärgert den Beschlusstext. Verwundert zeigte sie sich zudem, dass das „Öffentliche Wohl“ im Ermessen des Gesetzgebers liegen soll. „Auch der Gesetzgeber hat sich bei der Definition des öffentlichen Wohls an der Verfassung und deren Grundsätzen zu orientieren.“ Henry Klix

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