zum Hauptinhalt

Potsdam-Mittelmark: Münchener Weg für Schwielowsee?

„Infrastrukturabgabe“ für Bauherren wird erörtert

Stand:

Schwielowsee - Schwielowsee will wachsen. Rund 1400 Wohneinheiten könnten in den nächsten Jahren hinzukommen, wenn es nach dem Entwurf des Flächennutzungsplans geht. Über 4000 Einwohner würden dazukommen, wenn alle zur Verfügung stehenden Bauflächen tatsächlich auch bebaut werden. Gemeindevertreter Daniel Schiffmann (FDP) plädiert deshalb für eine „Infrastrukturabgabe“ für die Bauherren. „Infolge des Baugeschehens werden von der Gemeinde zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur nötig werden“, meint Schiffmann.

Die Straßen würden durch die schweren Baufahrzeuge schneller verschleißen. Vor allem aber müssten mit dem Zuzug junger Familien auch die Kitas, Schulen und Freizeitstätten ausgebaut werden. Millionenausgaben können auf die Gemeinde zukommen. „Auf der anderen Seite kommt es durch die Ausweisung neuer Baugebiete zu erheblichen Bodenwertsteigerungen, die nur Einzelnen zufällt“, so Schiffmann. Seine Argumente hat er unlängst dem Caputher Ortsbeirat vorgetragen, dem er selbst angehört. In Städten wie München werde der Planungsgewinn bereits teilweise abgeschöpft.

Das als „Münchner Weg der sozialgerechten Bodennutzung“ bekannte Modell besteht seit 1994, die Bauherren werden dort nicht nur an Verkehrs-, Grünflächen und Planungskosten, sondern auch an den Kosten der sozialen Infrastruktur beteiligt. Außerdem muss 30 Prozent des Wohnraums „Personen mit besonderem Wohnraumversorgungsbedarf“, also zum Beispiel Senioren, Behinderten oder sozial Benachteiligten zur Verfügung stehen. Rund 450 Millionen Euro hat die Stadt nach eigenen Angaben mit dem „Münchner Weg“ eingenommen. Wenigstens ein Drittel der Planungsgewinne muss den Nutznießern aber verbleiben.

Kann das Modell einer Millionenmetropole auch auf Schwielowsee mit 10 000 Einwohnern übertragen werden? In einer ersten schriftlichen Reaktion aus dem Rathaus sieht man das „im Hinblick auf die Größe“ hiesiger Bauvorhaben problematisch. So müsse aus rechtlichen Gründen „eindeutig nachvollziehbar“ sein, dass durch ein konkretes Bauprojekt die Kosten, zum Beispiel durch erforderliche Zusatzplätze in einer Kindertagesstätte, steigen. Diese Zusatzkosten müssten dem Investor konkret zuzuordnen sein. Bei einem kleinen Lückenschluss mit fünf Häusern sei das kaum machbar, erklärte Kämmerin Ute Lietz. Eine Umlage pro Wohneinheit oder eine Abschöpfung eines festgelegten Gewinnanteils komme aus rechtlichen Gründen auch nicht infrage.

Immerhin: Schon jetzt würden bei der Aufstellung von großen Bebauungsplänen städtebauliche Verträge mit den Investoren abgeschlossen, so Lietz . Die hätten auch in anderen Kommunen häufig die Kosten für Planung und Erschließung ihrer Baugebiete mit Straßen und Leitungen zu tragen. Man könnte – im Rahmen der rechtlich abgesteckten Grenzen – auch über zusätzliche Geldleistungen für die kommunale Infrastruktur verhandeln.

Das Thema ist also für die anstehenden Großprojekte des Wohnungsbaus wie „Caputh Mitte“ oder „Pappeltor Geltow“ nicht vom Tisch: Der Infrastrukturausschuss und der Finanzausschuss sollen sich jetzt mit Schiffmanns Antrag befassen. Das Rathaus hat als Diskussionsgrundlage schon mal vorgeschlagen, bei jedem größeren Bauvorhaben zu prüfen, ob eine Folgekostenvereinbarung angebracht und rechtlich machbar ist. Ein ähnlicher Antrag wird derzeit auch in Potsdam diskutiert. Henry Klix

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })