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Amtsgericht Potsdam: Mutmaßlicher Vergewaltiger vor Gericht
Einem mittlerweile in Seddiner See wohnenden Mann wird Vergewaltigung in zwei Fällen vorgeworfen. Am morgigen Dienstag wird am Amtsgericht Potsdam der Prozess gegen ihn eröffnet.
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Seddiner See - Ab dem morgigen Dienstag muss sich ein 39-Jähriger wegen Vergewaltigung vor dem Amtsgericht Potsdam verantworten. Dem in Seddiner See wohnenden Mann wird vorgeworfen, im Jahr 2007 seine damalige Ehefrau geschlagen und anschließend gegen ihren Willen Geschlechtsverkehr mit ihr gehabt zu haben. Tatort soll dabei nach Angaben des Gerichtes das gemeinsam bewohnte Haus in Werder (Havel) gewesen sein.
Gleich mitverhandelt wird dabei eine zweite Tat des Mannes, wieder geht es um Vergewaltigung: Im November 2013 soll der Angeklagte seine damalige Lebensgefährtin vergewaltigt haben. Die betroffene Frau habe damals laut „Nein“ gerufen, heißt es in der Prozessankündigung.
Die Anklage stützt sich auf das noch geltende Sexualstrafrecht. Die Anfang Juli vom Bundestag beschlossene Reform – mit dem verankerten Grundsatz „Nein heißt Nein“ – tritt voraussichtlich erst im Herbst in Kraft. Zudem gilt im Strafrecht das sogenannte Rückwirkungsverbot: Es gilt das Gesetz zum Zeitpunkt der Tat, spätere Strafschärfungen bleiben unberücksichtigt.
Der Prozess beginnt am morgigen Dienstag um 9 Uhr im Saal 21 des Amtsgerichts. Bereits angesetzt ist ein zweiter Verhandlungstag am 25. August.
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