Potsdam-Mittelmark: Nächste Runde für Wasserflieger
Luftfahrtbehörde wird Flugbetrieb im Februar erneut genehmigen / Klage hätte aufschiebende Wirkung
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Schwielowsee - Nächster Startversuch für den Wasserflieger auf dem Schwielowsee: Voraussichtlich im Februar soll erneut eine befristete Genehmigung für den Flugbetrieb ausgesprochen werden. Das sagte Wolfgang Fried, Leiter der Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg, gestern gegenüber den PNN. Doch auch in diesem Jahr könnten die Proteste gegen das Vorhaben des Resorts Schwielowsee den Wasserlandeplatz vorerst verhindern: Die Bürgerinitiative „Unser Schwielowsee“, der Umweltverband BUND und die Gemeinde Schwielowsee hatten bereits Klagen angekündigt. Und die würden, so Fried, eine „aufschiebende Wirkung entfalten, so dass von der Genehmigung vor Abschluss des Gerichtsverfahrens kein Gebrauch gemacht werden könnte“.
Der Antrag für den Flugbetrieb vom Petzower Resort war schon einmal im Juli 2008 genehmigt worden, er galt aber nur bis Dezember 2008. Auslegung und Widerspruchsfristen zögerten das Verfahren solange hinaus, bis die Flugsaison schließlich zu Ende war (PNN berichteten). Streitpunkt ist unter anderem der Lärm, der von den Starts und Landungen ausgeht – Beeinträchtigungen für die Seefauna und die am Schwielowsee lebenden Menschen werden von den Gegnern des Landeplatzes befürchtet.
Die Genehmigung für das vorige Jahr war deshalb bereits erheblich eingeschränkt: Ursprünglich hatte das Ferienresort Schwielowsee zwischen April bis Oktober monatlich 100 Flüge beantragt, von der Luftfahrtbehörde genehmigt wurden zwischen Mai und September insgesamt 60 Flüge, zudem gab es zusätzliche tageszeitliche Beschränkungen. Damit ging die Luftfahrtbehörde selbst über die von der Unteren Naturschutzbehörde in Belzig geforderten Einschnitte hinaus.
Wolfgang Fried betonte, dass er keine Möglichkeiten sehe, den Wasserlandeplatz für dieses Jahr nicht zu genehmigen. Eine Verlängerung des Flugbetriebs sei im vorigen Jahr davon abhängig gemacht worden, ob sich natur- oder lärmschutzrechtliche Probleme ergeben. „Da es im letzten Jahr keinen Flugbetrieb gab, konnten auch keine entsprechenden Erkenntnisse anfallen, so dass die Verlängerung nicht zu versagen ist.“ Ein entsprechender Antrag des Resorts sei bereits im Dezember gestellt worden. Rechtsgrundlage für das Genehmigungsverfahren ist der Paragraph 6 des Luftverkehrsgesetzes: Erfordernisse des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Schutz vor Fluglärm sind demnach „angemessen“ zu berücksichtigen. „Entsprechende Verfahren wurden und werden im Land Brandenburg in einer Vielzahl von Fällen, darunter auch zwei weitere Wasserflugplätze, durchgeführt“, sagte Fried.
Die Möglichkeit von Klagen soll nach Angaben des Behördenleiters ab April bestehen, wenn die Widersprüche beantwortet sind. Die elf Widersprüche vom vorigen Jahr würden – soweit es die Antragsteller wünschen – für den neuen Antrag des Resorts Schwielowsee weitergelten. Ferienresort-Betreiber Axel Hilpert hatte erklärt, er wolle mit dem Wasserflieger ein touristisches Highlight schaffen. Naturschützer und viele Anwohner lehnen das Projekt strikt ab, auch weil sich der See in einem Landschaftsschutzgebiet befindet. Henry Klix
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