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Ex-Hotelier Axel Hilpert.

© P. Pleul/dpa

Landgericht Frankfurt (Oder): Neue Beweisaufnahme: Hilpert-Prozess geht in die Verlängerung

Im Betrugsprozess gegen den ehemaligen Hotelier Axel Hilpert sollte eigentlich am Freitag das Urteil gesprochen werden. Doch nun tritt das Landgericht Frankfurt (Oder) überraschend wieder in die Beweisaufnahme. Auch Matthias Platzeck soll dann aussagen.

Stand:

Frankfurt (Oder) - Der Hilpert-Prozess geht in die Verlängerung: Viele hatten erwartet, dass am Landgericht Frankfurt (Oder) am morgigen Freitag das Urteil im Betrugsverfahren gegen den früheren Hotelier Axel Hilpert gesprochen wird. Doch nun will die Große Strafkammer das Verfahren noch einmal neu aufrollen und erneut in die Beweisaufnahme eintreten. Die Kammer entschied in der Verhandlung am Donnerstag, dass eine Reihe von Zeugen - insgesamt zehn - geladen werden soll. Dabei handelt es sich um Mitarbeiter der Brandenburgischen Investitionsbank ILB, die Hilpert um Millionen betrogen haben soll. Aber auch Kriminalbeamte aus dem Ermittlungsverfahren und Bänker seiner Hausbank, der Deutschen Kreditbank AG, werden geladen.

Hilperts Verteidiger, Gerhard Strate, sagte: „Wir haben die Beweisaufnahme nicht gewollt.“ Zugleich kündigte er an, dass die Verteidigung den früheren Ministerpräsidenten Brandenburgs, Matthias Platzeck, und die früheren Minister Rainer Speer und Ulrich Junghanns als Zeugen in den Prozess laden will. 

Schwielowsee-Gesellschafter glauben nicht, dass Hilpert betrogen habe

Der 69-jährige Angeklagte hatte am Donnerstag im Zuschauersaal prominenten Beistand. Der frühere Bild-Chefredakteur Hans-Hermann Tiedje, Mitgesellschafter am Resort Schwielowsee, sowie der langjährige Linke-Politiker Heinz Vietze und der frühere Werderaner Bürgermeister Werner Große verfolgten die Verhandlung. Gegenüber den PNN sagte Tiedje: „Von den Gesellschaftern des Resorts Schwielowsee glaube niemand, dass Hilpert betrogen habe.“

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Hilpert war 2012 vom Landgericht Potsdam zu fünf Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden. Demnach hatte er die ILB getäuscht und zu Unrecht 9,2 Millionen Euro Fördermittel für den Resortbau kassiert. Über ein "Rückvergütungssystem§ habe er sich unter anderem von Baufirmen bis zu 12,5 Prozent der Auftragssumme als Provisionen zurückzahlen lassen.

Der Bundegerichtshof hatte in der Revision den Schuldspruch wegen Untreue und Steuerhinterziehung bestätigt, das Urteil im Hinblick auf den Betrugsvorwurf aber teilweise aufgehoben. Das Landgericht Frankfurt (Oder) erhielt den Auftrag, die Schadenshöhe und Gesamtstrafe noch einmal zu überprüfen. (mit dpa)

Mehr Hintergründe dazu lesen Sie in der Freitagsausgabe der PNN oder heute Abend ab 22.15 Uhr im E-Paper. Hier geht es zum E-Paper >>

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