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HINTERGRUND: Neue Regelung, untaugliche Statistik

Seit Oktober 2012 gilt eine neue Regelung für die Führerscheinfreiheit bei Sportbooten. Die neue Verordnung geht auf einen Bundestagsbeschluss zurück.

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Seit Oktober 2012 gilt eine neue Regelung für die Führerscheinfreiheit bei Sportbooten. Die neue Verordnung geht auf einen Bundestagsbeschluss zurück. Im Kern wurde die sogenannte „Führerscheinfreigrenze“ von bislang fünf PS auf fünfzehn PS heraufgesetzt. „Wir wollen den Zugang zum Wassersport gerade auch für junge Menschen erleichtern“, wie Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) damals erklärte. Mit der Neuregelung habe man sich an den europäischen Nachbarn orientiert. In einer Evaluation soll Ende 2015 geprüft werden, ob es verstärkt zu Fällen von Raserei gekommen ist und Einschränkungen erforderlich sind. Zumindest die Brandenburger Statistik wird dazu nicht viel hergeben. Die Wasserschutzpolizei dokumentiert bei Ordnungswidrigkeiten seit diesem Jahr zwar, wie die beteiligten Boote motorisiert sind. Ob die Bootsführer einen Führerschein haben, erfasst die Statistik aber nicht, wie ein Polizeisprecher auf Anfrage bestätigte. Selbst wenn man das täte, würde sich die neue Führerscheinfreiheit in der Statistik nicht widerspiegeln: Sie ist in Boote unter fünf PS und in Boote zwischen fünf und fünfzehn PS gegliedert. Sinnvoller für die Evaluation wäre womöglich gewesen, die Boote bis fünf PS und über fünf bis fünfzehn PS zu erfassen. Warum man darauf verzichtet hat? „Das wurde so angewiesen“, so der Polizeisprecher. hkx

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