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Potsdam-Mittelmark: Neue Struktur im Landratsamt

Wahl des Vizelandrats weiter ungewiss

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Potsdam-Mittelmark - Zu Jahresbeginn ist das Landratsamt neu strukturiert worden. Die bisherigen Ämter sind Vergangenheit. Neu ist die Gliederung in fünf Fachbereiche, mit der sich die Kreistagskoalitionäre von CDU, SPD, FDP und FBB mittelfristig Pesonalkosteneinsparungen und eine Straffung der Verwaltungsabläufe erhoffen.

Gegliedert ist das Landratsamt jetzt in den Fachbereich 1 für Inneren Service und Zentrale Steuerung inklusive Finanzen, Fachbereich 2 für Sicherheit, Ordnung und Verkehr, Fachbereich 3 für Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Fachbereich 4 für Recht, Bauen, Kataster und Vermessung sowie den Fachbereich 5 für Soziales, Jugend, Schule und Gesundheit. Kommissarisch als Leiter eingesetzt wurden der bisherige Personalamtschef André Köppen (Fachbereich 1), Reinhard Wilke (FB 2), Hans-Georg Hurtig (FB 3), Michael Kreutner (FB 4) und Thomas Schulz (FB 5). Keinem Geschäftsbereich zugeordnete werden das Rechnungsprüfungsamt und die Mittelmärkische Arbeitsgemeinschaft zur Integration in Arbeit (Maia) mit Geschäftsführer Bernd Schade. Jeweils deckungsgleich mit den Aufgaben der Fachbereiche sind die Tätigkeitsfelder der fünf neu gebildeten Fachausschüsse des Kreistages (PNN berichteten).

Wann die kommissarischen Leiter offiziell im Kreistag bestätigt werden, ist indes noch unklar. Vorgesehen ist, dass dies zeitgleich mit der Wahl von Christian Stein (CDU) zum 1. Beigeordneten und Vizelandrat erfolgen soll. Doch gerade hinter diesem Termin steht noch ein großes Fragezeichen. Auf Antrag der Kreistagsfraktion der Bündnisgrünen prüft nun das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ob dieser von Landrat Lothar Koch (SPD) eingebrachte Personalvorschlag rechtmäßig war. Wie berichtet, hatte das Verwaltungsgericht Potsdam bereits einen entsprechenden Antrag der Bündnisgrünen auf Aussetzung der Entscheidung abgelehnt. Hauptargument war, dass eine einzelne Kreistagsfraktion in dieser Frage formell nicht antragsberechtigt sei (PNN berichteten). Dagegen haben die Grünen mit ihrem Rechtsanwalt Hasso Lieber nun Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt. „Wir sehen darin die einzige Möglichkeit, als Minderheitsfraktion einen rechtswidrigen Akt zu verhindern“, sagte Fraktionschef Axel Mueller den PNN.

Dabei berufen sich die Grünen vor allem darauf, dass der Vizelandrat laut Landkreisordnung die Befähigung zum höheren Verwaltungsdienst besitzen sollte, Christoph Stein als Diplom-Forstwirtschaftler und Revierförster jedoch nur eine Befähigung für den gehobenen Dienst habe. Zwar sehe das Gesetz für die neuen Bundesländer noch Ausnahmen vor, doch müsse grundsätzlich geprüft werden, ob dies 15 Jahre nach der Wende noch zeitgemäß sei, so Mueller. „Wir brauchen als 1. Beigeordneten vor allem einen Verwaltungsfachmann und sehen dies nicht vordergründig als politisches Amt“, argumentiert der Grünen-Fraktionschef.

Nun kann es noch mehrere Wochen bis zu einer Entscheidung des Oberlandesgerichts dauern. Zunächst müsse noch einmal das Landratsamt als Gegenseite gehört werden, sagte Gerichtssprecherin Dagmar Merz gestern den PNN. „Wir wissen um die Eilbedürftigkeit und wollen die Sache deshalb nicht alt werden lassen“, versicherte sie. Ein Entscheidungstermin sei derzeit jedoch nicht absehbar. Hagen Ludwig

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