Potsdam-Mittelmark: Nicht für jedes Kind einen Sitzplatz
Erklärung der Havelbus VG
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Erklärung der Havelbus VG Groß Glienicke. Ihre finanzielle Situation erlaube es nicht, jedem Kind bei der Schülerbeförderung einen Sitzplatz anzubieten, teilte die Havelbus Verkehrsgesellschaft (HVG) jetzt der Presse mit. Ausgangspunkt für diese erneut aufgeflammte Diskussion war ein Brief der Bündnisgrünen aus Groß Glienicke, in dem auf die Sorgen von Eltern hingewiesen wurde, zumal die Busse zwischen dem künftigen Ortsteil und der Landeshauptstadt Potsdam die viel befahrene Bundesstraße 2 nutzen. Die kreiseigene Verkehrsgesellschaft verweist in diesem Zusammenhang auf den Leitfaden für den Schülerverkehr des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmer. Danach seien Stehplätze im Schülerverkehr zulässig, wenn sie so geschaffen und angeordnet sind, dass alle Altersgruppen sie nutzen können. Allerdings könne die Zahl der maximal zulässigen Stehplätze herabgesetzt werden in Abhängigkeit vom Alter der Schüler, der Häufigkeit und Dauer der Stehplatzbelegung, der Beförderungsdauer für die Schüler sowie den Straßen- und Verkehrsverhältnissen. Festzulegen wäre dies vom Aufgabenträger der Schülerbeförderung. Bei Nutzung von Stehplätzen gelte für Busse außerhalb geschlossener Ortschaften eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 Stundenkilometern. Ohnehin seien auf besonders ausgelasteten Fahrten alle verfügbaren Gelenkbusse im Einsatz, heißt es seitens der Verkehrsgesellschaft. In den Spitzenzeiten würden auch zwischen Groß Glienicke und Potsdam zusätzliche Busse zur Entlastung beitragen. ldg
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