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Potsdam-Mittelmark: „Notorischer Querulant“

Polizeibeamten verleumdet und beleidigt

Stand:

Polizeibeamten verleumdet und beleidigt Werder – „Ich hätte auch erklären können, Herr B. benimmt sich wie ein Schwein auf dem Sofa“, betont Reinhold R.* (62) erregt vor Gericht. Schließlich sei Bernd B. Polizeibeamter in Werder, habe als solcher für Recht und Ordnung zu sorgen – was er allerdings nicht tue. Mit einem an die Staatsanwaltschaft Potsdam gerichteten Schreiben vom 24. Oktober 2003 schoss Reinhold R. aus Nordrhein-Westfalen allerdings weit über das Ziel hinaus. In besagtem Brief an die Anklagebehörde soll er behauptet haben, der Polizeibeamte B. decke Verbrechen seiner Kollegen. Somit sei der Tatbestand der Begünstigung und Korruption im Amt erwiesen. Gegen Bernd B. sei deshalb die Todesstrafe zu verhängen. Darüber hinaus soll Reinhold R. den Polizisten in einem Brief an den Innenminister des Landes Brandenburg vom 17. November 2003 als „Blockwart im Sinne der NS-Ideologie bzw. als Gebietsabschnittsbeauftragten im Sinne der SED-Ideologie“ bezeichnet haben. Hintergrund des Ganzen ist ein erbitterter, über Jahre tobender, Nachbarschaftsstreit in einer Werderaner Wohnanlage in Stadtparknähe. Reinhold R. als Eigentümer einer Wohnung ärgert sich über zu wenige Parkplätze in der Anlage, führt einen heftigen Kampf mit einigen Anwohnern, die ihre Zweit- und Drittwagen auf den Grünflächen abstellen. Deren Besitzer sollen sich auf ihre Art an dem Alt-Bundesbürger rächen, indem sie Hundekot am Türgriff seines Autos verteilen, dessen Reifen zerstechen oder den Bewegungsmelder an der Wohnungstür des selbst ernannten Ordnungshüters demolieren. Reinhold R. prozessierte sich inzwischen hoch bis zum Bundesgerichtshof. Einer der Verkehrssünder war seiner Ansicht nach auch der bis vor kurzem in der Wohnanlage lebende Polizeibeamte Bernd B.. Reinhold R. – angeklagt wegen Verleumdung und Beleidigung – sieht sich indes als Opfer einer bösen Kampagne. Seit seinem Einzug würden er sowie seine Gattin von Bernd B. schikaniert, angepöbelt, ausspioniert und bedroht. „Ich habe eine Liste über die Bezeichnungen erstellt, mit denen er uns über die Jahre bedacht hat“, meint der Mann. „Wollen Sie sie sehen?“ Amtsrichter Francois Eckard will nicht, ruft statt dessen den von ihm geschmähten Polizeibeamten Bernd B.* (48) in den Zeugenstand. Der berichtet, wie der Angeklagte wegen der Parkplatzstreitigkeiten mit einer Spitzhacke auf eine Nachbarin losgehen wollte. Er räumt allerdings auch gegenseitige Beleidigungen im Eifer des Gefechts ein. Es stimme aber nicht, dass er Anzeigen von Reinhold R. wegen vermeintlicher Ordnungswidrigkeiten der Bewohner des Wohnparks unter den Tisch fallen lasse, dass er das Falschparken seiner Kollegen decke oder sein Auto selbst auf dem Rasen platziere. „Der ganze Zirkus fing erst an, als der Angeklagte mitkriegte, dass ich bei der Polizei bin“ , so Bernd B. „Inzwischen bin ich weggezogen, weil ich meiner Familie den Stress nicht länger zumuten konnte.“ „Der hat woanders ein Haus gebaut. Der lügt ja schon wieder“, empört sich der bereits wegen Verleumdung und Beleidigung Vorbestrafte. Das Gericht glaubt dem Zeugen, sanktioniert Reinhold R. mit einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 25 Euro. Wutentbrannt stürmt der Alt-Bundesbürger aus dem Gerichtssaal, verzichtet auf die Urteilsbegründung des Amtsrichters. Der spricht von einem „notorischen Querulanten“, welcher mit seinem rechthaberischen Getue gegen die Wand laufe. (*Namen geändert)

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