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Potsdam-Mittelmark: Nur tagsüber Tempo 30 am Templiner See Zusatzschilder fehlten, Polizei blitzte trotzdem

Schwielowsee - „Ungehalten“ seien die Bürger mittlerweile über die Tempo-30-Regelung am Strandbad Templin. Denn offenbar gelte die Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Strecke zwischen Potsdam und Caputh nicht mehr nur tagsüber, sondern rund um die Uhr.

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Schwielowsee - „Ungehalten“ seien die Bürger mittlerweile über die Tempo-30-Regelung am Strandbad Templin. Denn offenbar gelte die Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Strecke zwischen Potsdam und Caputh nicht mehr nur tagsüber, sondern rund um die Uhr. Heide-Marie Ladner (SPD) hatte auf der jüngsten Sitzung der Gemeindevertretung Schwielowsee ihrem Ärger Luft gemacht und gefragt, inwieweit sich das wieder ändern ließe. Wie sich jedoch herausstellte, gilt das Tempolimit keineswegs nachts, die Stadt Potsdam hat nur bislang versäumt, die Zusatzschilder anzubringen. Die Siedlung Templin gehört zur Gemarkung der Landeshauptstadt. „Die 30-Regelung ist eine saisonale Anordnung, gilt vom 1. Mai bis zum 30. September – und dann auch nur zwischen 8 und 20 Uhr“, so Rita Haack, Pressesprecherin der Landeshauptstadt Potsdam gestern auf PNN-Anfrage. Die nötigen Zusatzschilder würden demnächst angebracht werden, versprach sie.

Außerhalb der Badesaison und nach 20 Uhr gilt, wie auf dem Rest der Strecke, Tempo 60. Die Ironie daran: Während sich die Gemeindevertreter am Schwielowsee über das Tempolimit grämten und schon über ein Schreiben an die Potsdamer Verwaltung nachdachten, hat die Polizei in diesem Bereich mit ihrer „Tonne“ geblitzt. Von 16 bis 20 Uhr habe man am vergangenen Mittwoch Geschwindigkeitsmessungen vorgenommen, hieß es seitens der Pressestelle des Schutzbereiches Potsdam. Dabei seien über 1000 Fahrzeuge gemessen worden, von denen allerdings nur 79 zu schnell unterwegs waren – die meisten mit weniger als 20 km/h über dem Limit, der schnellste fuhr 38 km/h zuviel. Immerhin: Schon wer mit 46 Sachen unterwegs war, muss mit 35 Euro Strafe und mit einem Punkt in Flensburg rechnen. Ob ein Widerspruch gegen die Zahlungsaufforderung mit Verweis auf die fehlenden Schilder Chancen hat, konnte die Pressestelle nicht beantworten. Thomas Lähns

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