Potsdam-Mittelmark: Nutzung noch immer verboten
Weiter Probleme mit Autohaus-Gelände in Nuthetal
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Nuthetal – Noch immer gilt das von der mittelmärkischen Baubehörde ausgesprochene Nutzungsverbot für den drei Meter breiten Grenzstreifen des Außengeländes des Autohauses Dinnebier in der Bergholz-Rehbrücker Arthur-Scheunert-Allee. Mit Monatsbeginn hat der Bauträger zwar die geforderten, verbesserten Geländeprofile eingereicht. Diese seien aber nur bedingt prüfbar, so Fachdienstleiter Jörg Naucke von der Bauaufsicht in Belzig gegenüber den PNN.
Grund seien Widersprüche zwischen dem amtlichen Lageplan und den objektbezogenen Unterlagen des Bauträgers. Danach stimmen die Grundstücksgrenzen nicht überein. An der Grundstücksgrenze rechts der Auffahrt würde die vom Autohaus errichtete Stützwand streckenweise bis zu zwei Metern in das der Deutschen Bahn gehörende Waldgelände hineinreichen, das derzeit an einen privaten Nutzer verpachtet ist. Die Bahn habe indes ihr Einverständnis zur Registrierung einer Grunddienstbarkeit in das Grundbuch in dieser Angelegenheit signalisiert, wenn die Stützwand auf der Grundstücksgrenze stünde. Dem ist aber nicht so. Nur den Unterlagen des Bauträgers nach steht die Wand genau dort. Der Bauherr muss nun der Baubehörde erklären, welche Lösung realisiert werden soll und kann. Dafür hat er jetzt vier Wochen Zeit.
Die rückwärtigen Grenzbereiche zu zwei Privatgrundstücken werden der Baugenehmigung gemäß zurückgebaut, so viel ist klar, sagt Naucke. Klärungsbedarf ist auch hier, denn der Grenzverlauf des Grundstückes stimme nicht mit der neu errichteten Einfriedung überein.
Das Autohaus war erst in diesem September eingeweiht worden. Der Bau an sich konnte baurechtlich abgenommen werden, das Außengelände nicht. Die Baugenehmigung untersagte generell eine Erhöhung des Areales des Autohauses über das Niveau der privaten Nachbargrundstücke hinweg. Das wurde aber streckenweise nicht beachtet und bis zu einem Meter übertreten. Gegen die Nutzungsversagung des drei Meter breiten Grenzstreifens ist der Bauherr in Widerspruch getreten. Ein zweiter Widerspruch liegt der Baubehörde von dem privaten Nutzer des Nachbargrundstücks gegen die Ausführung der überhöhten Grundstücksübergänge vor. Autohaus-Betreiber Uwe Dinnebier sollte Geländeprofile erstellen lassen, die eine Lösung der überhöhten Grundstücksübergänge bringen sollten. Die ersten im Oktober eingereichten Geländeprofile seien jedoch ungeeignet gewesen, so die Baubehörde. Sie seien fehlerbehaftet und daher nicht prüffähig gewesen. kau
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