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Mehr Schutz für das Wappen: Potsdam-Mittelmark will Strafe für unrechtmäßige Nutzung

Potsdam-Mittelmark - Der Landkreis Potsdam-Mittelmark sichert sich die Hoheit über sein kommunales Hoheitszeichen. Wer das Wappen des Kreises künftig missbräuchlich und ohne Genehmigung benutzt, muss mit Sanktionen rechnen.

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Potsdam-Mittelmark - Der Landkreis Potsdam-Mittelmark sichert sich die Hoheit über sein kommunales Hoheitszeichen. Wer das Wappen des Kreises künftig missbräuchlich und ohne Genehmigung benutzt, muss mit Sanktionen rechnen. Grundlage dafür soll eine neue Satzung sein, die derzeit in den Ausschüssen beraten wird und das Wappen rechtlich schützen soll. Im September soll der Kreistag darüber entscheiden.

Nach der Satzungsvorlage sollen lediglich Kreistagsabgeordnete mit einem entsprechenden Mandat das seit 1996 genehmigte und aus vier Feldern mit Adler, Eichenzweig, Streifenmuster und gekreuzten Schlüsseln bestehende Wappen verwenden dürfen. Es darf etwa Briefköpfe, Urkunden, Amtsschilder und Dienstfahrzeuge zieren. „Die Verwendung für private und damit auch für parteipolitische Zwecke ist ausgeschlossen“, wie es in der Vorlage heißt. Durch die Verwendung des Wappens dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass sich getroffene Aussagen dem Kreis zurechnen lassen oder dieser damit einverstanden sei. Der Landkreis müsse schließlich neutral und überparteilich agieren.

Vor allem in den sozialen Netzwerken kommt es immer wieder zu Fällen, die eine solche Satzung rechtfertigen und erfordern. So hatte sich etwa im vergangenen Jahr die brandenburgische Stadt Wittenberge gegen eine missbräuchliche Nutzung im Netz wehren müssen, nachdem das Wappen dort in einen ausländerfeindlichen und undemokratischen Kontext gestellt worden war. Ähnliches ereignete sich in Thüringen. Dort hatte der thüringische Pegida-Ableger Thügida das Thüringer Landeswappen mit dem Thüringer Löwen unrechtmäßig in seinem Logo verwendet und sich damit auf Facebook präsentiert.

Im Landkreis Potsdam-Mittelmark hat es solche Fälle nach Kenntnis der Verwaltung zwar nicht gegeben, dennoch solle mit der Satzung Klarheit geschaffen werden, so der Pressesprecher des Landkreises, Kai-Uwe Schwinzert. Im Jahr 2009 hatte sich der Kreistag schon einmal mit der Frage beschäftigt, in welchen Fällen es zulässig sei, das Wappen des Landkreises zu verwenden. Bislang folgte der Kreis der Kommunalen Hoheitszeichen-Verordnung des Landes Brandenburg. Darin stehe zwar auch, dass eine Nutzung durch Dritte genehmigt werden müsse. Eine rechtliche Konsequenz ergebe sich aus der Verordnung jedoch nicht.

Das soll sich mit der jetzt erstellten Satzung ändern. Danach könne die ungenehmigte Verwendung nicht nur untersagt, sondern auch mit einer Geldbuße belegt werden. Das vom Landkreis verwendete Logo bleibt von dieser Satzung unberührt. Es sei kein kommunales Hoheitszeichen, aber durch das Markenrecht geschützt und unterliege somit ähnlichen Vorschriften. Solveig Schuster

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