Potsdam-Mittelmark: Private Klage gegen Grünplan
Rehbrücker Großprojekt liegt ohnehin auf Eis
Stand:
Rehbrücker Großprojekt liegt ohnehin auf Eis Nuthetal - Fast zehn Jahre lang hat Bergholz-Rehbrücke um diesen Grünordnungsplan gerungen, nun wird er auf gerichtlichem Wege angefochten. Es geht um eine Immobilie an der Arthur-Scheunert-Allee/Ecke Verdistraße, die dem geplanten Grüngürtel sozusagen im Weg steht. Die Anwältin der drei Besitzer spricht von einer „faktischen Enteignung“ ohne Gegenleistung. Der Hintergrund: Für den Bau des Rehgraben-Wohngebiets Mitte der 90er Jahre musste die Gemeinde als Ausgleich Grünflächen schaffen. Als sie dem nicht nachkam, bildete sich eine Bürgerinitiative. Schließlich schaltete sich das Potsdamer Umweltministerium ein und forderte die Gemeinde auf, einen durchgängigen Grünzug entlang des Rehgrabens über die Arthur-Scheunert-Allee zu schaffen. Doch in der Zwischenzeit ist der Investor des Rehgraben-Gebiets in die Insolvenz gegangen, wodurch die Gemeinde 1 Million Euro für die Renaturierung verloren hat. Auch auf weitere 400000 Euro vom Land als Ausgleich für die Saarmunder Autobahnauffahrt wartet die Gemeinde vergeblich. Der Grünordnungsplan ist bislang also nichts anderes als ein Papiertiger. Genau hier setzt die Kritik von Rechtsanwältin Astried Klaus an. Die Gemeinde sei seit Jahren nicht in der Lage, das Haus zu kaufen. Zwar könnten ihre drei Mandanten das Gebäude weiterhin vermieten, wie es auch geschieht. Allerdings sei unter diesen Umständen nicht daran zu denken, hier zu investieren. Beabsichtigt gewesen sei aber, an der Stelle Wohnbebauung zu errichten. Nuthetals Bauamtsleiter Torsten Zado möchte sich dagegen nicht den schwarzen Peter zuschieben lassen. Schließlich komme die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet vom Land Brandenburg: „Wenn, dann hätte man da juristisch gegen vorgehen sollen.“ Der Verkauf gehe nur freiwillig, nicht mittels Zwang. Ein Angebot der Besitzer habe es auch schon gegeben, der Preis sei aber unangemessen hoch gewesen. Investitionspläne hält Zado dagegen auf dem Grundstück für wenig aussichtsreich und verweist auf die Lage im Landschaftsschutzgebiet. Rechtsanwältin Klaus kann sich gut vorstellen, dass die Sache am Ende über einen Vergleich geregelt wird. Sie habe schon im Rahmen des laufenden Verfahrens alternative Vorschläge unterbreitet, wie sowohl den Bedürfnissen ihrer Klienten als auch dem Naturschutz hätte Genüge getan werden können. Sollte das Gericht allerdings den Grünordnungsplan tatsächlich für ungültig erklären, sagt Astried Klaus, „dann hat die Gemeinde ein Problem.“ Volker Eckert
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: