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Potsdam-Mittelmark: Rieselfelder ohne Windräder

Klage der Stadtgüter wurde abgewiesen

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Teltow - Abgewiesen wurde jetzt die Klage der Berliner Stadtgüter GmbH gegen das Verfahren zur Unterschutzstellung der Ruhlsdorfer Rieselfelder. Gegenüber den PNN bestätigte der Justitiar des Landratsamtes Rüdiger Zunft: „Das Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg hält die vorläufige Sicherstellung des 130 Hektar-Areals nicht für rechtswidrig.“ Seit Dezember 2009 hat die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises das Areal südlich des Teltower Ortsteiles mit einer Veränderungssperre als geschützten Landschaftsbestandteil ausgewiesen. In dieser Zeit will die Behörde das Verfahren zur Unterschutzstellung abschließen. Hintergrund ist die Sorge, das Gebiet könnte mit Windrädern zugestellt werden. Außerhalb dieser Grünzone wurde den Stadtgütern südlich der L40 ein Areal zum Bau von fünf Windrädern angeboten.

Eine Klage vom Flächeneigentümer Berliner Stadtgüter wies das Verwaltungsgericht bereits in der ersten Instanz im Januar 2010 ab. Stadtgüterchef Peter Hecktor sagte gestern den PNN: „Der Widerspruch läuft weiter, wir geben nicht auf.“ Aus seiner Sicht ist das Verfahren des Landkreises falsch, da die Schutzkategorie „geschützter Landschaftsteil“ rechtlich schwerer abzugrenzen sei als bei einem Landschaftsschutzgebiet. Der Status bürde außerdem dem Flächeneigner Pflichten auf, die unzumutbar seien. Vor allem die wirtschaftliche Nutzung werde eingeschränkt, befürchtet Hecktor.

Das sah das Oberverwaltungsgericht anders. Die auferlegten Beschränkungen seien zumutbar. Unabhängig von der Schutzkategorie reicht dem Gericht als Anlass bereits die landschaftliche Eigenart des Gebietes aus, um eine Sicherstellung erwägen zu können.

Gegenüber den PNN erklärte gestern Teltows 1. Beigeordnete Beate Rietz (SPD): „Wir sind sehr froh über das Urteil, das uns ermöglicht, das Verfahren der Unterschutzstellung fortzusetzen.“ Zurzeit werde auf den stillgelegten Rieselfeldern untersucht, welche Vorkommen an Flora und Fauna es in dem sensiblen Gebiet gibt. Im Oktober sollen die Ergebnisse der Gutachter vorliegen. Auf dieser Grundlage sollen langfristig Eignungsgebiete für Windräder außerhalb der Ruhlsdorfer Rieselfelder ausgewiesen werden. Es gehe aber nicht um eine Verhinderungsplanung, betonte Rietz, sondern um den Erhalt einer ursprünglichen Landschaft mit vielen Hecken und kleinen Obstbäumen. K.Graulich

K.Graulich

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