Potsdam-Mittelmark: Ringen um den Mindestabstand
In der Region Teltow ist man mit dem neuen Windkraft-Erlass des Umweltministeriums nicht zufrieden
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Teltow / Potsdam - Der Bau von Windrädern soll in Brandenburg mit weniger Einschränkungen möglich sein als bisher. Ab 1. Januar sollen nach einem Erlass des Umweltministeriums die Natuschutzrichtlinien bei der Ausweisung von neuen Windparks gelockert werden. Umweltministerin Anita Tack (Linke) hat den Erlass vorige Woche im Regierungskabinett vorgestellt (PNN berichteten).
Tack forderte die Landes- und Regionalplaner auf, einschränkende Kriterien für die Windenergienutzung abzubauen. Das Thema steht auch für die Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming auf der Tagesordnung, nachdem das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im September den Teilplan „Windenergie“ in der vorliegenden Regionalplanung für unwirksam erklärt hatte. Geschäftsführer Harald Knauer bedauerte jüngst in der Kommunalen Arbeitsgruppe „Der Teltow“ (KAT), dass die Schutzbedürfnisse des Menschen in den Landesvorgaben kaum eine Rolle spielen. „Wir wünschen uns nicht nur belastbare Vorgaben für den Vogelschutz“, sagte Knauer.
Bei den Naturschutz-Kriterien, die die Regionalplaner für einen neuen Teilplan „Windenergie“ auch für die Region Teltow definieren wollen, orientiere man sich ohnedies an „Ausschlusskriterien, die bundesweit gelten“. Zudem werde die Landschaft vom Teltowkanal bis zur Landestraße 40 bei Marggrafshof als historische Kulturlandschaft und schützenswerter Grünzug gesehen. Deshalb sei bereits seit 2002 eine Ausweisung als Windeignungsgebiet nicht in die Regionalplanung aufgenommen worden.
Auf rechtlich unsicherem Terrain bewegen sich die Regionalplaner weiter bei der Frage nach dem Mindestabstand von Windparks zu Siedlungen. Die 1000 Meter aus einem Landeserlass vom vorigen Jahr sind nur eine „Empfehlung“. Einige Investoren erkennen den Abstand nicht an, das ließe sich kaum verhindern, sagt Knauer. Er hatte sich von einem neuen Erlass vergeblich mehr Verbindlichkeit erhofft. Nach Kenntnis des Kleinmachnower SPD-Abgeordneten Jens Klocksin könnten „nach gängigen Lärmregelungen Anlagen bis auf 300 Meter als Siedlungsbereiche heranrücken“. Kleinmachnows CDU-Politiker Ludwig Burkardt fordert deshalb „belastbare Argumente, um die 1-Kilometer-Abstandsregelung im Regionalplan verbindlich machen“. Die Planungsgemeinschaft ist laut Knauer dabei, diese Regelung politisch zu untersetzen.
Nach den neuen, weniger restriktiven Vorgaben des Umweltministeriums gibt es um natürliche Schutzgebiete keine Pufferzonen im Umkreis 1000 Metern mehr. Die Anzahl der zu beachtenden Vogelarten wurde reduziert, die Vorgaben zum Schutz von Fledermäusen präzisiert. „Damit wird aus naturschutzfachlicher Sicht der Suchraum für potentielle Windeignungsgebiete in den Planungsregionen Brandenburgs deutlich vergrößert“ sagte Ministerin Tack. Sie bezeichnete den Erlass als „wesentlichen Teil zum Abbau von Restriktionen für den weiteren Ausbau von Windenergieanlagen“. Damit werde den Zielen der Energiestrategie 2020 für einen höheren Anteil der alternativen Energiegewinnung Rechnung getragen. pek/hkx
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