Streit um den Rudersteg unterhalb der Kleinmachnower Schleuse: Risiko bei 1:100 000 000 000
Gutachten im Rudersteg-Streit sieht keine Unfallgefahr, selbst bei Sturm. Richter: eindeutiges Ergebnis
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Potsdam/Stahnsdorf - Keine weiteren Fragen mehr. Nach drei Gutachten und fünf Verhandlungsterminen könnte der Streit um den Rudersteg unterhalb der Kleinmachnower Schleuse nun tatsächlich ein Ende finden. In der vergangenen Woche trafen sich Vertreter des Ruderclubs und des Wasser- und Schifffahrtsamtes noch einmal vor Gericht. Zuvor hatte der TÜV Nord ein weiteres Gutachten in dem seit mehr als drei Jahren anhängigen Verfahren vorgelegt, das letztlich die Ergebnisse vorangegangener Untersuchungen untermauerte.
Die Sachverständigen waren zu dem Schluss gekommen, dass selbst bei widrigen Wetter- und Witterungsbedingungen der geplante Steg keine Gefahr für den Schiffsverkehr an der Schleuse darstelle. Der Richter am Potsdamer Amtsgericht beließ es denn auch dabei, kurz auf das „eindeutige“ Ergebnis des Gutachtens zu verweisen und entließ beide Parteien, ohne nochmals tiefer in die Materie einzusteigen. Alles schien gesagt. Anfang Juni wolle der Richter nun in der Sache entscheiden, erklärte er.
Rechtsanwalt Martin Beilfuß, gleichzeitig zweiter Vorsitzender des Ruderclubs Kleinmachnow, Stahnsdorf, Teltow (RCKST) deutete dies als gutes Zeichen. Er gehe davon aus, dass nun ein endgültiges Urteil folgen wird – zugunsten des Clubs. „Es gibt keine neuen Aspekte mehr“, sagte er gegenüber den PNN. Das Schifffahrtsamt habe sein Pulver verschossen, so Beilfuß.
Seit mehr als sechs Jahren kämpft der Club nun schon um seinen Steg, seit dreieinhalb Jahren auch vor Gericht. Wie berichtet muss der alte, in die Jahre gekommene Bootsanleger dringend ausgetauscht werden. Bei jedem Bootsgang müssen die Wassersportler sich die Gummistiefel überstülpen und die lose im Wasser treibenden Holzbohlen an Land ziehen, um ihre Boote zu besteigen. Deshalb soll vor Ort eine neue „Ein- und Ausstiegshilfe“ installiert werden, die das Wasser- und Schifffahrtsamt bislang allerdings hartnäckig verweigert. Zunächst versperrte sich die Behörde dem nötigen Pachtvertrag für die erforderliche Wasserfläche, dann brachte sie wie berichtet diverse Sicherheitsbedenken vor.
Gutachten um Gutachten wurden vonseiten des Gerichtes zur Urteilsfindung angefordert, um herauszufinden, wie gefährlich aus der Schleuse kommende Schiffe für die Ruderer und ihre Boote sind. In einer der zuletzt vorgelegten Untersuchungen sah das Wasser- und Schifffahrtsamt die Wind- und Wetterverhältnisse noch nicht ausreichend berücksichtigt, ein ergänzendes Gutachten musste her. Nun steht fest: Selbst bei Sturm liegt das Risiko eines Schiffsunfalls an dieser Stelle der Schleuse bei 1:100 000 000 000 und sei damit kaum existent.
Mehr als 20 000 Euro haben die Ruderer bisher in den Prozess investiert, fast so viel wie der neue Bootsanleger kosten soll. Bevor der Streit zum Dauerthema wurde, hatten die umliegenden Kommunen finanzielle Unterstützung dafür zugesichert. Nun müssen die Ruderer erneut auf Fördermittelsuche gehen. Beilfuß ist aber zuversichtlich, dass die Gemeinden nochmals zu mobilisieren sind. Gewonnen sei der Kampf allerdings erst, so Beilfuß, wenn das Urteil rechtskräftig ist. Auch eine Berufung der Bundesbehörde hält er für möglich. Das Wasser- und Schifffahrtsamt äußerte sich dazu bislang nicht.
Zuletzt waren beide Parteien aneinandergeraten, nachdem das Wasser- und Schifffahrtsamt den alljährlich stattfindenden Drachenbootcup des Ruderclubs am 23. April absagen wollte, weil es sich nicht in der Lage sah, die Veranstaltung personell zu begleiten und zu sichern. Nach Protest und Widerspruch der Ruderer lenkte die Behörde jedoch ein und ließ den Club die Spaß-Regatta unter Auflagen austragen. Das Rennen erfreute sich trotz kalten Wetters regen Zuspruchs und wurde ohne besondere Vorkommnisse und Zwischenfälle ein voller Erfolg, so Beilfuß. Solveig Schuster
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