Potsdam-Mittelmark: Schiffbruch für Spargelpiraten
Gemüsehändler muss 4500 Euro für Beelitzer Spargelfälschungen zahlen
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Gemüsehändler muss 4500 Euro für Beelitzer Spargelfälschungen zahlen Beelitz/Berlin - Für den Chef des Beelitzer Spargelvereins, Manfred Schmidt, ist es der Präzedenzfall, auf den die Beelitzer Spargelbauern lange gewartet hatten: Wegen Schummeleien beim Spargelverkauf muss ein Gemüsehändler satte 4500 Euro Geldstrafe zahlen – in 150 Tagessätzen zu 30 Euro. Der 41-jährige Mann soll Spargel aus Polen als das bekannte Beelitzer Edelgemüse verkauft haben. Das Berliner Landgericht verurteilte den gebürtigen Hessen gestern wegen Verstoßes gegen das Markengesetz. „In dieser Größenordung ist bislang keiner der Betrüger zur Kasse gebeten worden“, freut sich Manfred Schmidt. Er kann sich lediglich an einen Fall vor dem Potsdamer Amtsgericht erinnern, bei dem die Strafe 1200 Euro betrug. Schmidt hofft nun, dass durch das Urteil ein deutliches Zeichen an die „Spargelpiraten“ gesetzt wird. Zwar hätten die Betrügereien seit der Wende nachgelassen. Damals seien nur zwei Drittel des als Beelitzer Spargel verkauften Edelgemüses auch wirklich aus Beelitz gekommen. Doch die Umsatzverluste durch Marken-Fälschungen beziffert Schmidt immer noch auf 1 bis 2 Prozent. Der aktuelle Fall trug sich in Mahlow am Stadtrand von Berlin zu: Der Angeklagte hatte hier in der Spargelsaison 2003 seinen Stand aufgebaut und mit entsprechenden Schildern den Beelitzer Spargel angepriesen, so Landgerichtssprecher Michael Grunwald gegenüber den PNN. Ein Konkurrent habe den Händler angezeigt. Die Polizei fand die weißen Stangen dann in Körbchen mit Schildern polnischer Herkunft. Der wegen kleinerer Drogendelikte vorbestrafte Mann bestritt die Manipulationen. Er habe den deutschen Spargel aus Plastikkisten in die polnischen Körbchen umgeschichtet und zum Preis von sechs Euro für zwei Kilogramm verkauft. Diese Version sei sehr weit hergeholt, urteilte das Gericht. Beelitzer Spargel ist ein geschützter Markenname, deswegen sei Strafe geboten. Das Landgericht bestätigte in dem Berufungsverfahren die Verurteilung aus erster Instanz. Den besten Spargel allerdings vermarkten die Beelitzer selbst, sagte ein Großhändler im Prozess. Davon ist natürlich auch Manfred Schmidt überzeugt. Damit der Beelitzer Spargel auch weiter ein Begriff für Qualität bleibe, habe man den Markenschutz im Juli um zehn Jahre verlängert. Auch über eine verbesserte Kontrolle werde vereinsintern nachgedacht. Schmidt: „Vielleicht mache ich, wenn ich in zwei Jahren in den Ruhestand gehe, ja selber Kontrollgänge auf den Märkten.“ Henry Klix
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