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Potsdam-Mittelmark: Schnell auf dem Wasser

Polizei sieht Führerscheinfreiheit differenziert

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Werder (Havel) / Potsdam - Nach der Neuregelung für führerscheinfreie Sportboote wird die Wasserschutzpolizei des Landes Brandenburg die Unfallbeteiligung genauer analysieren. „Wir werden das Thema kritisch und distanziert verfolgen“, sagte Dirk Skotarczyk vom zuständigen Stab des Polizeipräsidiums. Wie berichtet wird das Bundesverkehrsministerium im September einen Bundestagsbeschluss umsetzen, wonach auch schnellere Sportboote führerscheinfrei gefahren werfen dürfen. Die „Führerscheinfreigrenze“ wird von 5 PS auf 15 PS heraufgesetzt, man erhofft sich wirtschaftliche Impulse. In der Wassersportbranche und der Berufsschifffahrt an der Potsdamer Havel wird das Thema kontrovers diskutiert (PNN berichteten).

Genaue Zahlen über die Unfallbeteiligung führerscheinfreier Sportboote in Brandenburg liegen nicht vor, in Zukunft werde man das aber dokumentieren, so Skotarczyk. Im vorigen Jahr habe es 194 Schiffsunfälle gegeben. Aufgeschlüsselt ist die Beteiligung von Charterbooten: An 47 dieser Unfälle waren sie beteiligt, 19 wurden führerscheinfrei geführt. „Klassische führerscheinfreie Boote bis 5 PS verhalten sich aufgrund ihrer Größe und Motorisierung allgemein defensiv“, sagte Skotarczyk. Bei Flößen oder Kajütbooten sei das aber nicht immer so.

„Unabhängig von der Führerscheinfreiheit gelten die bestehenden Höchstgeschwindigkeiten auf den Gewässern“, betonte Skotarczyk. „Diese sind einzuhalten.“ Aus rechtlicher Sicht sei man froh, dass das Bundesverkehrsministerium auf eine Tempobeschränkung für führerscheinfreie Boote verzichten wird, wie sie von einigen Verbänden gefordert worden war. Das Ministerium argumentiert, dass ohnehin meistens Tempolimits gelten: Auf 40 Prozent der Wasserstraßen darf nicht schneller als 12 km/h, auf weiteren 19 Prozent nicht schneller als 20 gefahren werden. Die Wasserschutzpolizei nennt noch einen anderen Aspekt: „Das hätte erhebliche Probleme in der praktischen Umsetzung und in der rechtlichen Bewertung mit sich gebracht“, so Skotarczyk. Gebenenfalls hätte sich die Frage ergeben, ob führerscheinfreie Sportbootführer wegen Tempoverstößen oder Fahrens ohne Führerschein belangt werden. hkx

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