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Potsdam-Mittelmark: Schneller und effizienter

Seit gestern gilt eine neue Bauordnung / Anträge werden jetzt direkt beim Landratsamt eingereicht

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Seit gestern gilt eine neue Bauordnung / Anträge werden jetzt direkt beim Landratsamt eingereicht Von Winfried Gutzeit Potsdam-Mittelmark. Seit gestern gilt im Land Brandenburg eine neue Bauordnung, wodurch die Verfahrensabläufe schneller und effizienter als bisher gestaltet werden sollen. „Das ist die durchgreifendste Änderung im Brandenburger Baurecht seit fast zehn Jahren“, sagte der Rechts- und Bauamts-Chef des Landkreis Potsdam-Mittelmark, Michael Kreutner, gestern vor der Presse. Bau-Sachgebietsleiter Uwe Schilling erläuterte einige wesentliche Neuerungen: Die Bauanträge werden direkt beim Landkreis eingereicht und gehen nicht mehr den Umweg über die Gemeinden. „Die werden dann beim Genehmigungsverfahren beteiligt“, versichert er. So könne man bereits im Vorfeld eine Menge Zeit sparen, da der Weg zur Verfahrensbehörde über die Gemeinde in manchen Fälle Monate gedauert habe. Der zweite, für die Antragsteller aber entscheidende Vorteil sei nach Antragseingang eine zweiwöchige Frist, innerhalb der die Vollständigkeit der Unterlagen durch das Kreisbauamt geprüft werden muss. Der dritte Vorteil: Sollte der Antragssteller nach Erhalt der Benachrichtigung zur Komplettierung seiner Unterlagen nicht innerhalb eines Monats alle fehlende Schriftstücke nachreichen, erlischt das Antragsverfahren automatisch, und der Kreis schickt alles an der Antragsteller zurück. „Das war vorher anders, da ging der Schriftverkehr über fehlende Unterlagen oft monatelang hin und her, manchmal auch übers Gericht“, ergänzt Kreutner. Vor allem im Detail sieht Schilling jetzt große Vorteile. Beispielsweise wurde der Begriff „Carport“ gestrichen. „Es gibt nur noch ,Garagen’, egal, ob geschlossene oder offene.“ Und der Bau einer Garage auf dem eigenen Grundstück ist jetzt genehmigungsfrei. „Sie müssen lediglich für die Einhaltung aller anderen Bestimmungen sorgen, das gilt auch für die kommunalen Regelungen, wie etwa eine Innenbereichssatzung.“ Ebenfalls baugenehmigungsfrei sind Kleinkläranlagen mit einem Volumen bis zu acht Kubikmetern, Klärteiche mit maximal 100 Quadratmetern Fläche und das Aufstellen von Sichtzäunen, wie man sie im Baumarkt kaufen könne. Bei den privaten Schildern habe sich nicht viel geändert. Lediglich beim genehmigungsfreien Aufstellen von „Schildern an der Stätte der Leistung“, also auf dem eigenen Grundstück vor dem Geschäft, wurde die Werbefläche von einem auf zweieinhalb Quadratmeter heraufgesetzt. Dabei rät Schilling aber jeder Kommune, eine eigene Werbesatzung zu erlassen. „Auch für den Abriss von Gebäuden benötigt man keine Genehmigung mehr von der Baubehörde“, fuhr Schilling fort. Entscheidend sei dabei: Das Gebäude müsse komplett entfernt werden, ansonsten wäre es lediglich eine „Gebäudeveränderung, die genehmigungspflichtig ist“, erläutert er. Natürlich seien bei solchen Vorhaben die Abfallbestimmungen und die Immissionsschutzgesetze einzuhalten. Die Bau- und Rechtsbeigeordnete von Werder, Beate Rietz, sieht die neue Bauordnung als bürgerfreundliches Gesetz an, das „den Bürger finanziell entlastet und die Verfahren beschleunigt“. Gerade die klare Einteilung in drei Verfahren erleichtere den Antragstellern die Übersicht: 1. Das Anzeigeverfahren wird bei der Errichtung und Änderung von Wohngebäuden geringer Höhe einschließlich der dazugehörigen Stellplätze angewandt, wenn das Vorhaben innerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes liegt und nicht von dessen Festsetzungen abweicht. 2. Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren wird angewandt, wenn es sich um ein Wohngebäude mittlerer Höhe in einem B-Plan-Gebiet handelt. 3. Bei größeren Vorhaben kommt das normale Baugenehmigungsverfahren zur Anwendung. Bauanträge sind zu stellen an: Landkreis Potsdam-Mittelmark, Amt für Recht und Bauaufsicht, Papendorferweg 1, 14806 Belzig

Winfried Gutzeit

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