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Potsdam-Mittelmark: Schwarzer Freitag für das DRK

Eilantrag zur Neuvergabe der Rettungswachen im Landkreis vom Verwaltungsgericht abgewiesen

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Potsdam-Mittelmark - Schwarzer Freitag für den mittelmärkischen DRK-Rettungsdienst: Ein Eilantrag gegen die Neuvergabe von Rettungswachen im Landkreis ist gestern beim Potsdamer Verwaltungsgericht gescheitert. Das DRK soll nur zwei seiner bislang sechs Rettungswachen behalten und hatte einen Wettbewerbsverstoß angezeigt, da sich die Johanniter mit zwei Tarifmodellen bewarben: einem der Johanniter Unfallhilfe und einem der Johanniter-Dienste Berlin-Brandenburg. Den Zuschlag bekamen mit einem Kreistagbeschluss vom Juli für zwei der vier Lose dann die Johanniter-Dienste (PNN berichteten).

„Es stellte keine Benachteiligung des unterlegenen Unternehmens dar, dass das ausgewählte Unternehmen das Gebot eines weiteren Bieters kannte“, urteilte die zehnte Kammer des Verwaltungsgerichts. Johanniter Unfallhilfe und Johanniter-Dienste konkurrierten wirtschaftlich nicht miteinander, sondern seien gesellschaftsrechtlich miteinander verbunden. „In wirtschaftlicher Hinsicht lagen somit lediglich zwei gesonderte Angebote desselben Interessenten vor. Dadurch entstand keine wettbewerbswidrige Situation, insbesondere war keinem Bewerber bekannt, wie das niedrigste Gebot lautete“, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichtes.

Pikant: Da der Rettungsdienst eine hoheitliche Aufgabe ist, kämen die speziellen Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge nicht zur Anwendung. Verantwortlich bleibe schließlich der Staat, wie ein Gerichtssprecher gestern auf PNN-Nachfrage erläuterte. Damit könnte allerdings auch der Widerspruch der Malteser in Werder bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg gegenstandslos werden.

Wolfgang Klamt, Geschäftsführer der „DRK Rettungsdienst Potsdam-Mittelmark gGmbH“, zeigte sich gestern „enttäuscht und traurig“ über das Urteil. „Wir werden die Entscheidung des Gerichtes zu akzeptieren haben, wenn sich die Rechtslage tatsächlich so darstellt.“ Ob das DRK Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einreicht, sei noch offen.

Wenn nicht, dürfte der Weg geebnet sein, die Rettungswachen zum 1. Januar 2009 neu zu vergeben. Willkür und Verfahrensfehler vermochte das Verwaltungsgericht nicht festzustellen: „Es war dem Kreistag nicht verwehrt, die sparsame Verwendung von Haushaltsmitteln als herausragendes Bewertungskriterium in den Vordergrund zu stellen und dem günstigsten Angebot den Vorzug zu geben.“ Es sei lediglich sicherzustellen gewesen, dass jeder Bieter die gleiche Chance erhält, berücksichtigt zu werden. „Dazu brauchte der Landkreis nicht mitzuteilen, wie die einzelnen Bewertungskriterien später gewichtet werden sollten“, urteilte das Gericht. Henry Klix

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