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Schöner Ausblick, aber nicht umsonst: Touristen und Menschen, die lediglich einen Zweitwohnsitz in Schwielowsee haben, sollen künftig eine Kurtaxe zahlen.

© Henry Klix

Potsdam-Mittelmark: Schwielowsee will Kurtaxe

Ab dem 16. Juni hat mit Geltow auch der letzte der drei Ortsteile den Erholungsstatus

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Schwielowsee - Für die schöne Landschaft am Schwielowsee sollen Touristen künftig zahlen: Ab dem nächsten Jahr soll von Besuchern der Ortsteile Caputh, Ferch und Geltow ein Euro pro Tag eingenommen werden. Und nicht nur das, auch Bewohner von Zweitwohnungen werden zur Kasse gebeten. Die Gemeinde Schwielowsee hat jetzt einen neuen Satzungsentwurf für die Erhebung einer Kurtaxe vorgestellt. Der Hauptausschuss hat die neue Regelung bereits einstimmig empfohlen, die Gemeindevertreter sollen nun am 20. Juni den Beschluss dazu fassen.

Die Kurtaxe soll laut Entwurf für maximal 25 Tage berechnet werden, eine Jahreskarte, die auch Zweitwohnungs-Inhaber kaufen müssen, kostet dementsprechend 25 Euro. Betroffen seien laut Verwaltung insgesamt 890 Teilzeit-Schwielowseer, die dann insgesamt 22 250 Euro in die kommunalen Kassen spülen werden. Unterm Strich sollen sich die Einnahmen aus dem „Kurbeitrag“ auf 70 000 Euro belaufen. Die müssen dann aber auch wieder zweckgebunden ausgegeben werden: für die „Herstellung, Ansiedlung, Erweiterung und Unterhaltung der zu Erholungszwecken bereitgestellten Einrichtungen und Anlagen.“ Die Touristen erhalten für ihren Beitrag eine Kurkarte, die man dann etwa in Museen und Strandbädern vorzeigen kann und für die man dort zum Beispiel Preise ermäßigt bekommt.

Von der Regelung ausgenommen sind Kinder und Jugendliche unter 18, sowieGäste, die von Schwielowseer Bürgern kostenlos beherbergt werden – also Besucher aus dem Familien und Freundeskreis. Auch Schwer- und Schwerstbehinderte, Auszubildende, Tagungs- und Lehrgangsteilnehmer sowie die Begleiter von Schülergruppen müssen keine Kurtaxe zahlen. Erhoben werden soll der Beitrag nur während der Sommersaison von April bis Oktober.

Für die Betreiber von Hotels und Herbergsbetrieben bedeutet die neue Regelung ein Mehr an Verwaltungsaufwand: Sie sollen die Kurtaxe von ihren Gästen einziehen und jeweils zum 10. Juli und 10. November bei der Gemeinde abliefern. Außerdem müssen sie künftig ein Gästeverzeichnis führen, in dem neben der Kurkartennummer und dem Namen des Gastes auch Anschrift, An- und Abreisetag sowie eventuelle Befreiungsgründe vermerkt werden. Wer dem nicht nachkommt, handelt laut Gemeindeverwaltung ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro belegt werden.

Möglich wird die generelle Erhebung der Kurtaxe durch die staatliche Anerkennung aller drei Ortsteile als Erholungsort. Eine bereits Ende 2011 beschlossene Kurbeitragssatzung hatte Geltow noch außen vorgelassen, weil die Anerkennung fehlte. Auch die Regelung für Zweitwohnungsbesitzer war dort noch nicht zu finden. Ende April ist mit Geltow nun aber auch der letzte Ortsteil der Gemeinde vom Land als Erholungsort bestätigt worden. Die Urkunde soll am 16. Juni übergeben werden, wie Bürgermeisterin Kerstin Hoppe (CDU) im Hauptausschuss ankündigte. Dann findet in der Geltower Kirche auch ein Konzert der hiesigen Chöre statt.

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