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Potsdam-Mittelmark: Sechs Jahre Haft für „Müllbaron“ gefordert Staatsanwaltschaft legt Angeklagtem

„erhebliche kriminelle Energie“ zur Last

Stand:

Potsdam-Mittelmark - Sechs Jahre und drei Monate Haft für den „Müllbaron“ von Potsdam-Mittelmark hat die Staatsanwaltschaft am Dienstag gefordert. Anklägerin Kristine Sorstüm warf dem 58 Jahre alten Unternehmer aus Bad Belzig vor dem Potsdamer Landgericht „erhebliche kriminelle Energie und Gewinnsucht“ vor. Für einen mitangeklagten Mitarbeiter des Entsorgungsunternehmens beantragte sie eine dreijährige Bewährungsstrafe.

In dem Prozess geht es um einen der größten Umweltskandale in Brandenburg seit 1990. Zwischen 2005 und 2008 soll Bernd R. auf mittelmärkischen Mülldeponien 144 000 Tonnen Siedlungs- und Gewerbeabfälle entsorgt und damit 4,3 Millionen Euro verdient haben. Insgesamt entstand laut Ermittlungsbehörden ein Schaden von 73 Millionen Euro.

Bei den Deponien handelt es sich um ehemalige Müllkippen, wie sie zu DDR-Zeiten in nahezu jedem Dorf entstanden waren. Bernd R. hatte von den Kommunen für insgesamt sechs Deponien den Auftrag zur Rekultivierung. Statt die – teilweise in Landschaftsschutzgebieten liegenden – Müllhalden mit den vorgeschriebenen Materialien wie etwa Bauschutt zu befüllen, versenkte der „Müllbaron“ giftigen und gefährlichen Abfall. Betroffen sind neben sechs Deponien in Altbensdorf, Wollin, Zitz, Mörz, Rogäsen und Schlamau auch der Kiestagebau Schlunkendorf.

Der Ex-Polizist entwickelte nach den Worten der Staatsanwältin ein „hochprofessionelles System“ mit Lieferanten, gefälschten Rechnungen und bestechlichen Behördenmitarbeitern, um „möglichst viel Müll in kurzer Zeit zu entsorgen und seinen Gewinn zu maximieren“.

Das Geständnis des Angeklagten zu Prozessbeginn wertete die Anklägerin als nur bedingt strafmindernd. „Zeit, Art und Umfang des Geständnisses“ hätten nicht zu einer vollständigen Aufklärung beigetragen. Von „Reue getragen“, wie es der Vorsitzende Richter am ersten Verhandlungstag gefordert hatte, war das Geständnis nach Ansicht Sorstüms nicht. Der Angeklagte habe sich nur aus prozesstaktischen Gründen und wegen der erdrückenden Beweislage eingelassen.

Zu seinen Gunsten könne die lange Verfahrensdauer gewertet werden, sagte Sorstüm. Daher plädierte sie dafür, dass drei Monate der beantragten Haftstrafe als bereits verbüßt gelten sollen. Zudem beantragte sie, dass das beschlagnahmte Vermögen von 4,3 Millionen Euro verfällt und damit an den Staat geht. Ebenso sollen die 406 000 Euro, die bei der Ehefrau des Angeklagten sichergestellt worden, für verfallen erklärt werden.

Der Mitangeklagte Frank N. sei nach Ansicht der Anklagebehörde nicht der unwissende Mitarbeiter des „Müllbarons“ gewesen, als welchen sich der 49-Jährige während des Prozesses dargestellt habe. Vielmehr sei durch Zeugen bewiesen worden, dass er als „rechte Hand“ in dem Unternehmen agierte und das illegale Treiben gedeckt habe, sagte Sorstüm. Auch für ihn schlug die Staatsanwältin vor, von der geforderten dreijährigen Bewährungsstrafe aufgrund der Verfahrensdauer zwei Monate als bereits verbüßt zu erklären. Die Verhandlung wird am Donnerstag mit den Anträgen der Verteidigung fortgesetzt. (dapd/PNN)

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