Potsdam-Mittelmark: Sechs Jahre Haft für Vergewaltiger von Kleinmachnow Danach droht Manuel G. Sicherheitsverwahrung Geständnis wirkte strafmildernd
Potsdam/ Kleinmachnow - Ein mutiges Urteil nannte es der Anwalt von Simone P. (Name geändert): Das Potsdamer Landgericht hat Manuel G.
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Potsdam/ Kleinmachnow - Ein mutiges Urteil nannte es der Anwalt von Simone P. (Name geändert): Das Potsdamer Landgericht hat Manuel G. am gestrigen Dienstag zu sechs Jahren Haft und einer anschließenden Sicherheitsverwahrung verurteilt. Der 35-Jährige hatte die Berliner Taxifahrerin am Neujahrsmorgen in einem Waldstück bei Kleinmachnow vergewaltigt. Strafmildernd wirkte sich aus, dass er die Tat gestanden hatte und seinem Opfer so eine detaillierte Schilderung des Tathergangs ersparte. Auch dass G. in seinem Abschlusswort Reue zeigte, rechnete das Gericht zu seinen Gunsten an.
Unter Tränen und mit leiser Stimme hatte sich G. bei Simone P. entschuldigt – in die Augen sehen musste er ihr dabei allerdings nicht, sie war durch ihren Anwalt vertreten. Er wolle eine Therapie machen und hoffe, dass auch Simone P. wieder in ihren Beruf zurückkehren könne, sagte G. weiter. Als Taxifahrerin kann P. seit der Vergewaltigung kaum noch arbeiten, schon gar nicht nachts. Sie musste deshalb jemanden einstellen, der diese Fahrten für sie übernimmt. Derzeit macht sie eine Traumatherapie.
Dieser Umstand kam in den Augen desGerichts dann auch erschwerend zur Tat hinzu. Am Neujahrsmorgen 2012 war G. in der Berliner Kantstraße in das Taxi von Simone P. gestiegen und hatte zunächst unbestimmt Kleinmachnow als Ziel angegeben – obwohl er mit seiner Lebensgefährtin in Stahnsdorf wohnte. Die Aufmachung der Fahrerin – Kleid und Stiefel – hätten ihn angezogen, sie sei genau sein Typ gewesen. Dann habe er hin- und her überlegt, ob er es tun sollte.
Als P. in einem Waldstück nahe der Avus nicht weiterfahren konnte, bezahlte er und presste ihr dann den Arm auf die Kehle. Er zwang sie, sich auszuziehen und warf ihr einen Pullover über den Kopf, damit sie ihn nicht ansehen konnte, willigte aber ein, als die Taxifahrerin bettelte, dass er ein Kondom benutze.
Schon vor dem 1. Januar war Manuel G. kein unbeschriebenes Blatt: Für die Vergewaltigung von zwei ihm bekannten Frauen im Jahr 1995 hat er eine Jugendstrafe auf Bewährung verbüßt. In der Nacht zum 1. Mai 2003 vergewaltigte er dann vor dem Berliner U-Bahnhof Tierpark eine 23-jährige Studentin. Sie war dort ausgestiegen, G. folgte ihr und zerrte sie hinter ein Gebüsch. Wie auch später Simone P. drohte er der Frau, sie zu töten, falls sie sich nicht fügt. 2004 verurteilte ihn das Landgericht Berlin zu drei Jahren und drei Monaten Haft.
Die beiden jüngeren Fälle ähnelten sich in mehreren Punkten, so die Staatsanwaltschaft. Neben den Drohungen versuchte Manuel G., die Frauen nach der Vergewaltigung zu bestehlen. Der angetrunkenen Studentin hatte er damals ihr letztes Geld sowie die Sim-Karte ihres Handys weggenommen, aus dem Auto von Simone P. nahm er nach der Tat den Autoschlüssel mit. Ihre Handtasche konnte die Taxifahrerin gerade noch festhalten.
Entscheidend waren die Ähnlichkeiten vor allem für die Frage, ob die Voraussetzungen für eine Sicherheitsverwahrung gegeben sind. Dazu muss eine Gefahr für die Allgemeinheit vom Täter ausgehen. Außerdem muss ein Hang zu einem bestimmten kriminellen Verhalten bestehen. „Hang-Täter handeln dann, wenn sich eine Gelegenheit ergibt“, so Richterin Ulrike Phieler-Morbach. Die Sachverständige habe in ihrem psychiatrischen Gutachten zwar nicht eindeutig bestätigt, dass ein solcher Hang bei G. vorliege, ihn aber als rückfallgefährdet beschrieben, so das Gericht.
Dass G. durch einen Streit mit seiner Freundin aufgewühlt war und die Tat demzufolge aus einer emotionalen Notsituation heraus verübte, wie sein Anwalt Beckmann sagte, konnte das Gericht nicht erkennen. „Viele Indizien weisen vielmehr auf eine besondere Willensschwäche des Angeklagten hin“, begründete Phieler-Morbach ihre Entscheidung für eine Sicherheitsverwahrung. Das Instrument ist derzeit umstritten: Das Bundesverfassungsgericht hatte im Mai 2011 die Regelungen für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber verpflichtet, sie bis spätestens 31. Mai 2013 zu überarbeiten. Beckmann will gegen die Verwahrung in Revision gehen.
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