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Potsdam-Mittelmark: Sex auf Schulklo rechtfertigt keine Kündigung

Kleinmachnow - Die Internationale Schule in Kleinmachnow muss einen gekündigten Schüler wieder aufnehmen und Schadensersatz leisten. Das hat laut einem Bericht des Focus das Brandenburgische Oberlandesgericht entschieden.

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Kleinmachnow - Die Internationale Schule in Kleinmachnow muss einen gekündigten Schüler wieder aufnehmen und Schadensersatz leisten. Das hat laut einem Bericht des Focus das Brandenburgische Oberlandesgericht entschieden. Der 17-jährige Fabian S. war 2006 von einer Mitschülerin der Vergewaltigung beschuldigt worden. Daraufhin hatte die Berlin-Brandenburg International School dem Jugendlichen fristlos gekündigt. Die Schulleitung hielt daran fest, obwohl sich herausstellte, dass die Jugendlichen einvernehmlich Sex auf der Mädchen-Toilette gehabt hatten. Eine Kündigung sei ungerechtfertigt, weil dies „keine derart gravierende Verletzung des Schulbetriebs“ bedeute, urteilte das Gericht. (11 U24/07). Der Anwalt des Jugendlichen, Peter Lukassen, beziffert den Schaden für das verlorene Jahr auf 90 000 Euro. ow

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