Aus dem GERICHTSSAAL: Sexueller Missbrauch von Kindern
Teltower gestand gestern vor dem Landgericht
Stand:
Teltow – Die Kammervorsitzende lässt kein „Kann sein“ und „vielleicht“ gelten. „Sie können nicht vergessen haben, ob Sie die Jungs sexuell missbraucht haben. Und Sie müssen sich auch daran erinnern, ob Sie gemeinsam mit Ihnen Pornofilme geschaut haben“, bringt sie es auf den Punkt. Bodo B.* auf der Anklagebank – 50 Jahre alt, seit vier Jahren allein lebend, die grauen Haare zu einem dünnen Pferdeschwanz gezwirbelt – räumt schließlich ein: „Stimmt allet. Det war ein bisschen doof.“ Das gestrige Geständnis des Teltowers ersparte den Kindern eine peinliche Aussage vor dem Landgericht. Die ausgesprochene Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten wegen sexueller Nötigung in vier Fällen sowie Verbreitung pornographischer Schriften wurde deshalb zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Bodo B. ist kein geborener Rhetoriker. Wenn er redet, dann stockend und im Berliner Dialekt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, im Januar 2009 in seiner Wohnung mindestens vier Jungs im Alter zwischen 12 und 14 Jahren zu sexuellen Handlungen an sich selbst oder an ihm animiert zu haben. Um in die richtige Stimmung zu kommen, soll der Arbeitslose den Kindern Pornofilme vorgeführt haben. Sie hätten bei ihm auch rauchen und Alkohol trinken dürfen.
„Det mit dem Alkohol stimmt nicht. Den haben sie sich selbst mitgebracht“, begehrt Bodo B. zu Prozessbeginn auf. „Und det Porno-Video war aus Versehen noch in meinem alten Rekorder.“ Die Vorsitzende glaubt ihm nicht. Sie wundert sich, wieso es derart junge Leute vorziehen, ihre Freizeit „mit so einem alten Knacker“ zu verbringen, anstatt mit Gleichaltrigen. Das seien Jungs und Mädchen aus der Nachbarschaft gewesen, klärt Bodo B. das Gericht auf. Nach Schulschluss seien sie bei ihm aufgetaucht, um ein bisschen zu quatschen und fernzusehen. Manchmal habe er ihnen auch Brote und Cola angeboten. „Die Kinder haben während des Ermittlungsverfahrens sehr detailliert geschildert, was sie bei Ihnen für Filme gesehen haben. Sie haben auch erzählt, Sie hätten ihnen verboten auszusagen, was sich in Ihrer Wohnung abgespielt hat“, entgegnet die Richterin. In ihrem Kleinmachnower Jugendtreff nahmen die Betroffenen – teilweise Sonderschüler und Heimkinder – allerdings kein Blatt vor den Mund. Ein Sozialarbeiter erstattete Anzeige bei der Polizei.
„Mein Mandant hat sich in der Rolle des großen Kumpels gefallen. Der Prozess hat ihm verdeutlicht, dass er Grenzen überschritten hat“, versichert der Verteidiger von Bodo B. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft vermag „richtige Reue und Einsicht des Angeklagten in das Verwerfliche seines Tuns nicht so ganz zu erkennen“. Die Kammervorsitzende betont: „Die Opfer stammen aus problematischen sozialen Verhältnissen. Sie haben es ihm in gewisser Weise leicht gemacht.“ Drei Jahre hat Bodo B. nun Zeit, sich zu bewähren. Ihm wird ein Bewährungshelfer an die Seite gestellt und untersagt, fremde Kinder und Jugendliche in seiner Wohnung zu beherbergen. Und er muss sich einer ambulanten Psychotherapie unterziehen. *Name geändert.) Hoga
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