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HINTERGRUND: Sonntagsöffnungen in Werder

Das Land Brandenburg sieht im Ladenöffnungsgesetz im Normalfall bis zu sechs verkaufsoffene Sonntage vor, die jedoch mit festen Veranstaltungen verknüpft werden müssen. Für Kur- und Erholungsorte können ortsspezifisch eigene Regelungen erlassen werden.

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Das Land Brandenburg sieht im Ladenöffnungsgesetz im Normalfall bis zu sechs verkaufsoffene Sonntage vor, die jedoch mit festen Veranstaltungen verknüpft werden müssen. Für Kur- und Erholungsorte können ortsspezifisch eigene Regelungen erlassen werden. Die Stadt Werder hat in diesem Jahr die Öffnung an sechs Tagen genehmigt bekommen, für das kommende Jahr sind es dagegen nur fünf. Der sechste Termin, der für die Sonderöffnung vorgeschlagen war, war der zweite Sonntag des Baumblütenfestes – sowohl die Stadt als auch die Händler haben aufgrund des gut besuchten Volksfestes das Datum abgelehnt. Sonntags geöffnet sein wird im kommenden Jahr somit nur im Stadtgebiet am 12. April zum Frühlingsspaziergang, am 30. August zum Kunsthandwerkermarkt, am 29. November zum Weihnachtsmarkt sowie am 20. Dezember zum Adventsspaziergang. Im Ortsteil Glindow dürfen Geschäfte zudem am 5. Juli zum Kirsch- und Ziegelfest öffnen. Zwischen 13 und 20 Uhr können Kunden dann einkaufen. Auch wenn nur in einem Ortsteil die Läden öffnen dürfen, zählt das zur maximalen Zahl von sechs Sonntagsöffnungen im gesamten Stadtgebiet. Eine Unterteilung der Öffnungstage in einzelne Stadtgebiete stehe nach Einschätzung des Landkreises nicht in Verhältnis zu den Gegebenheiten in Werder und wäre damit unzulässig. eb

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