
© Andreas Klaer
Potsdam-Mittelmark: Späte Rechnung für Altanschlüsse
WAZV-Kunden in Nuthetal, Teltow und Werder sollen jetzt nachträglich zur Kasse gebeten werden
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Potsdam-Mittelmark - Viele Grundstücksbesitzer im Potsdamer Umland mit einem alten Abwasser-Anschluss aus DDR-Zeiten sollen jetzt nachträglich zur Kasse gebeten werden. In der neuen Beitrags- und Gebührensatzung des Zweckverbandes „Mittelgraben“, die jüngst von der Verbandsversammlung beschlossen wurde, ist es bereits festgelegt: Demnach beträgt der einmalige Beitrag sowohl für Neu- als auch für Altanschlüsse 3,79 Euro pro Quadratmeter anrechenbarer Fläche. Der Besitzer eines 1000 Quadratmeter großen Grundstückes in Rehbrücke mit einem zweigeschossigen Gebäude müsste demnach mit einem Beitrag von etwa 5500 Euro rechnen. Der Satz wird allerdings für jedes Grundstück individuell berechnet.
Im Verbandsgebiet „Mittelgraben“ seien 689 Grundstücke mit Altanschlüssen ausschließlich in Bergholz-Rehbrücke betroffen, sagte Waltraud Lenk, Geschäftsstellenleiterin des Zweckverbandes „Mittelgraben“, gestern den PNN. Die höchsten Anschlussbeiträge müssten die beiden in Rehbrücke beheimateten großen Institute sowie die Gewog für ihre Mehrfamilienhäuser zahlen. In Michendorf habe es indes vor der Wende keine Anschlüsse an ein zentrales Abwassernetz gegeben. Grundlage für die neue Regelung sei die aktuelle Rechtslage. Unter anderem hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Ende 2007 entschieden, dass sich auch Immobilienbesitzer mit Altanschlüssen an den beitragsfinanzierten Nachwende-Abwasser-Investitionen ihres Zweckverbandes – zum Beispiel für Pumpwerke oder Leitungen – beteiligen müssen.
Auch die Vorsitzende der Mittelgraben-Verbandsversammlung, Sibylle Hofmann (Linke), hat am Dienstagabend auf der Nuthetaler Gemeindevertretersitzung darüber informiert, dass in der neuen Satzung bereits Beitragssätze für Altanschlüsse genannt sind. Persönlich sei sie strikt dagegen, dass Grundstücksbesitzer jetzt für Investionen zur Kasse gebeten werden, die längst getätigt sind. „Dass die Bescheide tatsächlich verschickt werden, ist noch nicht beschlossen“, so Hofmann. „Mittelgraben“-Geschäftsstellenleiterin Lenk sieht das anders. Mit dem Beschluss der neuen Beitrags- und Gebührensatzung sei die Sache bereits von der Verbandsversammlung bestätigt. Man werde jetzt noch einmal konkret die Daten erheben und dann die Beitragsbescheide verschicken. In den nächsten zwei Jahren sei damit noch nicht zu rechnen. Die Verjährungsfrist nach Inkrafttreten der Satzung betrage jedoch vier Jahre. Ein gesonderter Beschluss der Verbandsversammlung für das Verschicken der Beitragsbescheide sei nicht nötig.
Ähnlich sei laut Lenk die Situation im Bereich des Zweckverbandes „Der Teltow“, wo es noch wesentlich mehr Altanschlüsse gebe. Dort werde satzungsgemäß ein Beitrag für Alt- und und Neuanschlüsse von 2,89 Euro pro Quadratmeter anrechenbarer Fläche erhoben.
Auch im Gebiet des Zweckverbandes „Werder-Havelland“ müssten Besitzer von Altanschlüssen mit einer nachträglichen Beitragszahlung rechnen, sagte die Geschäftführerin des Zweckverbandes, Bärbel Gärtner, gestern den PNN. Angesichts der aktuellen Rechtslage sei sie zu einer entsprechenden Veranlagung verpflichtet, so Gärtner. Betroffen seien 859 Grundstücke in den Mitgliedsgemeinden Werder (Havel) und Groß Kreutz. Der einheitliche Beitragssatz für Neu- und Altanschlüsse betrage in ihrem Zweckverband 2,99 Euro pro Quadratmeter anrechenbarer Fläche. Wann die Beitragsbescheide verschickt werden, stehe noch nicht fest. Zuvor werde das Thema noch einmal in der Verbandsversammlung behandelt.
Beim Zweckverband Nieplitz ist man indes noch dabei, die Vorgaben des Landes rechtlich zu prüfen. „Bei uns ist die Situation sehr kompliziert, da wir erst 2006 gegründet wurden“, so Geschäftsführer Karl-Heinz Brügmann. Dabei wird zwischen Beelitz und Seddiner See auch die Möglichkeit in Betracht gezogen, dass die Altanschließer-Regelung wieder gekippt wird. „Wir warten erst einmal ab, was der neue Landtag aushandelt“, beschrieb Uwe Richter (Linke) den allgemeinen Konsens in der Verbandsversammlung, deren Vorsitzender er ist. Die Altanschließer-Regelung sei zwar eine Möglichkeit, „Geld in die Kassen der Verbände zu spülen“, doch würde sie für politischen Schaden und für Verwirrung beim Bürger sorgen. Hagen Ludwig / Thomas Lähns
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