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Potsdam-Mittelmark: Spazieren als Grundrecht

Das Naturschutzamt will die Nuthe in Rehbrücke wieder zugänglich machen. Die Gitter eines Landwirts sollen weg

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Das Naturschutzamt will die Nuthe in Rehbrücke wieder zugänglich machen. Die Gitter eines Landwirts sollen weg Nuthetal - Peter Ernst aus Güterfelde kann sich noch erinnern, wie er als kleiner Junge an der Nuthe spielte. Als Erwachsener saß er oft in der Burgklause gleich am Ufer des Flusses. Wie viele Rehbrücker kann auch Peter Ernst sich nicht damit abfinden, dass der Fluss in diesem Abschnitt quasi nicht mehr zugänglich ist. Doch nun kommt möglicherweise Hilfe aus Belzig. Genauer gesagt von Günter Kehl aus der Naturschutzbehörde des Landkreises. Er ist der Meinung, dass der Wanderweg entlang der östlichen Nutheseite für die Öffentlichkeit zugänglich bleiben muss. Dabei beruft er sich auf das Brandenburgische Naturschutzgesetz, in dem unter Paragraf 44 das „Betreten der freien Landschaft“ geregelt ist. Der freie Zugang wird darin in der freien Landschaft jedermann unter anderem auf privaten Wegen und landwirtschaftlichen Nutzflächen außerhalb der Nutzzeit garantiert. Zuletzt hat sich die Situation sehr verfahren dargestellt. Die Königsbrücke ist seit Sommer gesperrt, niemand weiß zurzeit, ob und wann sie wieder passierbar gemacht wird. Der Landwirt Olaf Killat, der auf der gegenüberliegenden Nutheseite Weideflächen besitzt, hat laut Günter Kehl außerdem den Zugang zum Ufergebiet von der andern Seite mit einem Eisengitter versperrt, genauso den westlichen Uferstreifen. Doch dagegen hat Kehl Einwände. Der Weg sei vor der Sperrung der Nuthebrücke von vielen Wanderern genutzt worden. Für Landschaftsschutzgebiete sei außerdem Erholung als Ziel festgeschrieben. Ein Landwirt könne dagegen zwar Gründe vorbringen, die müssten aber schon schwerwiegend sein. Was Hunde anbetrifft, so habe die Gemeinde die Möglichkeit, ein Schild aufzustellen, das den Haltern vorschreibt, die Tiere nur an der Leine zu führen. Auch Gerhard Kruspe von der SPD hatte schon im Ausschuss für Ortsentwicklung den freien Zugang zur Landschaft aus der Brandenburger Verfassung hergeleitet. Killat dagegen argumentierte jüngst gegenüber den PNN, dass Passanten wiederholt Beschädigungen angerichtet hätten. Günter Kehl will das Anfang nächsten Jahres in einer Anhörung klären – und dann die besagten Gitter möglicherweise von Amts wegen entfernen lassen. In der jüngsten Gemeindevertretersitzung hatte Uwe Jaeger als Zuschauer dazu aufgerufen, noch einmal das Gespräch mit Olaf Killat zu suchen. Allerdings endeten die bisherigen Kontakte erfolglos, beide Seiten fühlen sich offenbar vor den Kopf gestoßen. Doch auch zwischen Gemeindevertretung und Bürgermeister sorgt das Thema für Verstimmung. In der selben Sitzung hatte Bürgermeister Gerhard Ling (CDU) eine Anfrage aus dem Oktober von Gerhard Kruspe beantwortet. Der hatte damals wissen wollen, was die Verwaltung dagegen unternehme, dass Killat als Ersatz für die Königsbrücke eine ungenehmigte Brücke für seinen Betrieb über die Nuthe baut. Ling verwies erneut darauf, dass die Gemeinde keine rechtliche Handhabe besitze. Mit der Antwort war Gerhard Kruspe nicht zufrieden und warf Ling vor, sich in einer so wichtigen Sache „hinter Satzungsrecht zu verschanzen“. Für die einsturzgefährdete Königsbrücke könnte das Verfahren der Naturschutzbehörde große Relevanz bekommen. Denn die Gemeinde hat noch nicht entschieden, ob für eine eventuelle Sanierung oder einen Neubau Geld in den Haushalt 2005 eingestellt wird. Nach einer sehr vorsichtigen Schätzung von Bauamtsleiter Torsten Zado wären für die Sanierung 70000 Euro zu veranschlagen. Bisher war aber wiederholt die Sorge geäußert worden, dass die Brücke hinterher nicht von Wanderern genutzt werden könne, weil das Gebiet in Privatbesitz ist. Volker Eckert

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