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Potsdam-Mittelmark: Stallpflicht wieder aufgehoben

Untersuchungen zu Vogelgrippe-Fall in Altbensdorf erfolglos abgeschlossen / Risiken durch Vogelzug

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Potsdam-Mittelmark - Die Stallpflicht für Geflügel im Landkreis ist wieder aufgehoben. Untersuchungen in den Geflügelbeständen der Beobachtungszone hätten keine Anzeichen für weitere Vogelgrippefälle ergeben, teilte Amtstierarzt Hans-Georg Hurttig gestern mit. „Die Geflügelpest stellt jedoch nach wie vor ein hohes Risiko für unsere Geflügelbestände dar“, so der Amtstierarzt.

Im Dezember 2007 war das auch für Menschen gefährliche Virus H5N1 bei Hühnern auf drei Höfen in Brandenburg nachgewiesen worden, darunter auch in Altbensdorf im Landkreis Potsdam-Mittelmark. Seitdem galt auch im Landkreis und in Potsdam die Stallpflicht.

Laut Hurttig wurden insgesamt 430 Geflügelbestände mit 7518 Stück Geflügel sowie 86 Proben untersucht, ohne dass ein erneuter Fall festgestellt werden konnte. Wie der Erreger in den Altbensdorfer Bestand gekommen ist, konnte nicht mit Sicherheit ermittelt werden.

Neue Infektionsgefahren sieht Hurttig derweil durch den Frühjahrsvogelzug, der sich je nach Wetterlage noch bis Mitte April fortsetzen kann. „Deshalb sind jede Erkrankung oder jedes tote Tier, auch Wildvögel, unverzüglich zu melden.“ Es bestehe ein Verfütterungsverbot für Geflügelabfälle. Futterstellen für Geflügel sollten für Wildvögel unzugänglich sein, die Tiere dürfen auch nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter und Einstreu, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, soll für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Für Halter von Wassergeflügel gelten besondere Bestimmungen, da hier die Seuche nicht in der Schwere wie bei anderen Hausgeflügel verlaufe. Enten- und Gänsehalter müssen die Freilandhaltung derweil schriftlich im Belziger Landratsamt beim Amtstierarzt (Niemöllerstraße 1, 14806 Belzig) beantragen.

Auch in den anderen beiden Vogelgrippefällen in Ostprignitz-Ruppin und Oberhavel sind die Untersuchungen erfolglos abgebrochen worden, wie Agrar-Staatssekretär Dietmar Schulze erklärte. Eine Expertengruppe hatte geprüft, ob der Erreger über infizierte Wildvögel oder durch Geflügelabfälle übertragen worden war. Möglich sei, dass die Hühner der drei betroffenen Geflügelhalter durch andere lebende Vögel angesteckt wurden, sagte der Staatssekretär.

Auszuschließen sei auch nicht, dass der Erreger in gekauften gefrorenen Enten auf die Höfe gelangt sei. Die Innereien könnten auf den Misthaufen geworfen worden sein, wo die Hühner sie aufnahmen. Eine Untersuchung von Enten aus den örtlichen Verkaufseinrichtungen habe jedoch keine Hinweise auf die Erreger erbracht. hkx/ddp

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