Potsdam-Mittelmark: Stasi-Prüfung beginnt
Komission untersucht Beelitzer Stadtverordnete
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Beelitz - Eine dreiköpfige Komission soll jetzt die Beelitzer Stadtverordneten auf eine mögliche Stasi-Vergangenheit überprüfen. Mitglieder dieses Gremiums sind der ehemalige Beelitzer Pfarrer Wolfgang Stamnitz, der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung, Klaus Tischmeyer (SPD), sowie Kreistags-Vizepräsident Gerhard Enser (CDU). Am vergangenen Freitag seien 31 Anfragen an die Birthlerbehörde abgeschickt worden, teilte Tischmeyer gestern auf PNN-Anfrage mit. Wann er die Antworten auf dem Tisch haben wird, konnte er noch nicht sagen, allerdings sei ein Zeitpunkt vor der Bürgermeisterwahl am 7. März wünschenswert.
Einstimmig hatte die Stadtverordnetenversammlung bereits im Dezember einer generellen Überprüfung aller Mitglieder zugestimmt. Zwei Stadtverordnete sind davon ausgenommen, sie hatten vor der Wende das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht. Ein Unterschied zwischen ehemaligen Bürgern der DDR und der Bundesrepublik werde nicht gemacht, so Tischmeyer, der selbst aus Westberlin stammt. Der Hauptausschuss hatte vor kurzem noch das Verfahren abgestimmt. Demnach soll die dreiköpfige Komission, sollte sie auf verdächtige Unterlagen stoßen, zuerst den Betroffenen selbst darauf ansprechen und ihm Gelegenheit zu einer Stellungnahme geben. Bei schwerwiegenden Vorwürfen soll die Fraktion verständigt werden und über weitere Schritte beraten. Nur bei gravierenden Fällen, in denen sich ein ehemaliger Mitarbeiter der Stasi weigert, sein Mandat in der Stadtverordnetenversammlung abzugeben, will die Komission an die Öffentlichkeit gehen.
Eine komplette Überprüfung aller Stadtverordneter hat es nach der Wende nicht gegeben, erläuterte Bürgermeister Thomas Wardin (SPD) kürzlich gegenüber den PNN. Anfang der 1990er Jahre sei zwar ein erster Anlauf genommen worden, allerdings seien die angeforderten Unterlagen erst zum Ende der Wahlperiode eingegangen. Die Arbeit sollte zwar nach der Kommunalwahl fortgesetzt werden, doch war damals nur eine Überprüfung mit dem Einverständnis des jeweiligen Stadtverordneten möglich – und das hatten nicht alle erklärt. Zu einem dritten Versuch Ende der 1990er ist es dann gar nicht mehr gekommen, weil sich die nötige Mehrheit im Kommunalparlament nicht ergeben hätte, so Wardin. Mittlerweile sei laut Tischmeyer das Stasi-Unterlagengesetz novelliert worden, so dass die Unterlagen von Abgeordneten kommunaler Vertretungen auch ohne deren Einverständnis öffentlich verwendet werden dürfen. Thomas Lähns
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