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BND-Affäre in Seddiner See: Stasi-Vergleich einer Linken sorgt für Streit

In der Affäre um den Verrat der BND-Mitarbeit einer Gemeindevertreterin in Seddin kommt jetzt scharfe Kritik von der Jungen Union. Hintergrund sind Äußerungen einer Seddiner Linken-Politikerin.

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Seddiner See - Eine Unverschämtheit nennt es Philipp Schwab. Was den Vorsitzenden der Jungen Union des Landes Brandenburg so erzürnt, ist der Vergleich, den Kathrin Menz (Linke), die Vorsitzende der Gemeindevertretung in Seddin, im Streit um die von Bürgermeister Axel Zinke enthüllte BND-Mitgliedschaft einer Kollegin gezogen hat: Laut Philipp Schwab soll Menz den Bundesnachrichtendienst und die Stasi in einen Topf geworfen haben. „Das ist nicht nur inhaltlich völlig daneben, sondern verhöhnt auch alle Stasiopfer“, schreibt Schwab in einer Pressemitteilung vom Montag.

Der BND, so Schwab weiter, sei im Ausland tätig und habe mit einer heimlichen und umfassend organisierten Bespitzelung der eigenen Bürger, so wie vorgeworfen, nicht im Entferntesten etwas zu tun. „Es ist erschreckend, dass eine Lehrerin über derartig wenig demokratisches Basiswissen verfügt.“ Durch solch einen Vergleich würden Bundesbürger, die sich in ihrer hauptamtlichen Tätigkeit „für unser Land einsetzen, zu Unrecht moralisch degradiert“, so Schwab. Hintergrund sei demnach die Aussage Zinkes, der BND sei als Arbeitsstelle per se für Volksvertreter ungeeignet.

Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung

Bürgermeister Axel Zinke (parteilos) hatte, wie berichtet, einen Teil seiner Verwaltung darüber Mitte März informiert, dass Gemeindevertreterin Carina Simmes (BVB/Freie Wähler) beim Bundesnachrichtendienst arbeitet. Die Information dazu hatte er aus einem Antrag Simmes auf einen Kita-Platz. Zwar müssen laut der Hauptsatzung der Gemeinde die Gemeindevertreter ihren Arbeitgeber nennen, dem Kommunalrechtler Thorsten Ingo Schmidt zufolge überschreite die Satzung aber die Grenzen nach der Kommunalverfassung, sodass der Passus wohl ungültig ist.

Carina Simmes, so Schmidt, stehe auch als Mitarbeiterin des BND das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu, sie könne selbst über die Preisgabe und Verwendung ihrer Daten bestimmen. „Es ist kein öffentlicher Zweck erkennbar, warum für ihre Tätigkeit als Gemeindevertreterin Informationen über das konkrete Beschäftigungsverhältnis zum BND erforderlich sind“, so der Kommunalrechtsexperte. Gegen Axel Zinke wurde inzwischen Strafanzeige gestellt. Laut dem Sprecher der Staatsanwaltschaft, Christoph Lange, könne sich die abschließende Bearbeitung der Anzeige noch hinziehen. Es müssten noch Nachfragen mit Carina Simmes geklärt werden, womöglich müssten auch Zeugen vernommen werden. (PNN)

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