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Potsdam-Mittelmark: Streit um Ladenöffnung am ersten Advent

Gewerbeverein hadert mit fixierten Terminen

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Gewerbeverein hadert mit fixierten Terminen Werder – Die Gewerbetreibenden der Werderaner Innenstadt sind sauer: Am ersten Advent findet auf der Insel der traditionelle Weihnachtsmarkt statt, den auch Gewerbetreibende in der Straße Unter den Linden mitgestalten. Allerdings dürfen diese am Sonntag ihre Läden nicht öffnen. Die Möglichkeit verkaufsoffener Sonntage besteht laut Ladenschlussgesetz zwar für insgesamt vier Termine im Jahr, doch wurden die für Werder längst festgelegt. „Es kann nicht angehen, dass die Läden mitorganisieren, dann aber vom verkaufsoffenen Sonntag ausgeschlossen werden“, sagt Heike Imhof-Rudolf, Sprecherin des Gewerbevereins Werderaner Innenstadt. Für die Insel selbst gilt eine Sonderregelung. Da die dortigen Geschäfte regionaltypische Ware anbieten und touristisch höher gewertet werden, sind sie vom Ladenschluss am Sonntag ausgenommen. Am anderen Ende der Inselbrücke hat man das Nachsehen. „Gerade am ersten Advent würde es sich lohnen, die Geschäfte zu öffnen“, so Imhof-Rudolf. Die Regelung der verkaufsoffenen Sonntage wird im Landkreis Potsdam- Mittelmark wie folgt gehandhabt: Die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden reichen ihre Terminvorschläge beim Landkreis ein. Die dortige Verwaltung erarbeitet eine Liste, die dann vom Kreistag im Dezember für das Folgejahr verabschiedet wird, heißt es aus dem Ordnungsamt. So hätten die Werderaner Gewerbetreibenden demnach bereits vor einem Jahr auf die Stadtverwaltung einwirken müssen, um den Adventssonntag für dieses Jahr im gesamten Stadtgebiet und nicht nur auf der Insel genehmigt zu bekommen. Unzufriedenheit herrscht beim Gewerbeverein aber auch hinsichtlich der Termine im kommenden Jahr: Am 19. Februar, 30. April, 24. September und am 1. Oktober 2006 wurden die verkaufsoffenen Sonntage in einer „ordnungsbehördlichen Verordnung“ festgehalten. „Ein Verkaufstag am Baumblütenwochenende bringt den Gewerbetreibenden aber nur Ärger“, sagt die Vereinssprecherin. Die Menschenmassen auf den Straßen würden zwar in die Geschäfte strömen, aber nichts kaufen, berichtet sie aus Erfahrung. An den anderen Terminen seien wiederum viele im Urlaub und könnten den Sonntag dann nicht zum Einkaufen in Werder nutzen. Werders Stadtmarketing-Leiter Walter Kassin ist ebenfalls der Ansicht, dass verkaufsoffene Sonntage sich eher an trüberen Tagen im Spätherbst lohnen würden, wenn die Menschen gezielt zum Einkaufen gehen. Das Ladenschlussgesetz schränkt die Möglichkeiten ein, so darf an Dezembersonntagen generell nicht geöffnet werden, ebenso an den drei Feiertagen Totensonntag, Volkstrauertag – womit der November auch größtenteils ausfällt – und Karfreitag. „Viele der verschiedenen Regelungen sind widersprüchlich und müssten überholt werden“, betont Kassin. Der erste Adventssonntag fällt auf den 27. November, laut Ladenschlussgesetz könnten die Geschäfte dann öffnen. Über die Stadt will der Werderaner Gewerbeverein nun noch einmal auf den Landkreis einwirken, um den Werderaner Weihnachtsmarkt mit offenen Läden abzurunden. Thomas Lähns

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