zum Hauptinhalt

Potsdam-Mittelmark: Tagespflege braucht Erlaubnis Neue gesetzliche Regelungen erfordern Meldepflicht

Potsdam-Mittelmark - Für die Tagespflege von Kindern gibt es seit diesem Monat neue rechtliche Grundlagen. Darauf macht das Landratsamt in einer Pressemitteilung aufmerksam.

Stand:

Potsdam-Mittelmark - Für die Tagespflege von Kindern gibt es seit diesem Monat neue rechtliche Grundlagen. Darauf macht das Landratsamt in einer Pressemitteilung aufmerksam. Die privat organisierte Tagespflege sei nur noch auf einen sehr kleinen Bereich beschränkt. „Wer Kinder außerhalb der elterlichen Wohnung in anderen Räumen gegen Entgelt während des Tages beziehungsweise mehr als 15 Stunden wöchentlich oder länger als drei Monate betreuen will, braucht grundsätzlich eine Erlaubnis“, teilt das Landratsamt mit. Die Erlaubnis werde Personen erteilt, die für die Kindertagespflege geeignet sind. Folgende Anforderungen seien dafür notwendig: Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen; Vorhalten kindgerechter Räumlichkeiten; Sachkenntnisse zur Kindertagespflege, die in Lehrgängen erworben werden können. Die Kindertagespflegeperson hat das Jugendamt grundsätzlich über wichtige Ereignisse die für die Betreuung des oder der Kinder bedeutsam sind, zu unterrichten. Dazu gehören beispielsweise Unfälle, Krankheiten oder ungeeignete Gruppenstrukturen. Nähere Auskünfte erteilt das Jugendamt in Belzig unter Telefon (033841) 91461. PNN

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })