Potsdam-Mittelmark: Teltow behält seine eigene Baumsatzung FDP: Überflüssig und kontraproduktiv
Teltow – Teltow wird seine Baumschutz-Satzung voraussichtlich behalten. Das hat zumindest haben der Bau- und der Finanzauschuss auf ihren jüngsten Sitzungen empfohlen, obwohl mittlerweile eine neue Verordnung des Landes vorliegt.
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Teltow – Teltow wird seine Baumschutz-Satzung voraussichtlich behalten. Das hat zumindest haben der Bau- und der Finanzauschuss auf ihren jüngsten Sitzungen empfohlen, obwohl mittlerweile eine neue Verordnung des Landes vorliegt. Die FDP hatte beantragt, dass Teltow sich damit seine Satzung sparen könne, weil sie bürokratischen Mehraufwand verursache und außerdem oft das Gegenteil von dem bewirke, was sie beabsichtige – nämlich dass Bäume gefällt würden. „Den Baumschutz regelt bereits das Landesrecht", begründete Jürgen Schäfer (FDP) den Vorstoß seiner Fraktion. Außerdem würde die Teltower Satzung regelmäßig zu Fällungen von jungen Bäumen führen. Denn in dem Papier sind Mindestgrößen für den Stammumfang angegeben. Also würden Grundstückbesitzer manche Bäume vorsichtshalber, solange sie die Grenzwerte unterschreiten, auch wenn manchmal kein direkter Anlass bestehe. Frank Fromm von der SPD sah das anders: „Bei den Satzungen abzuspecken ist eine gute Idee, aber es ist die falsche Satzung". Überdies sei die Teltower Satzung wirksamer als die des Landes, weil drin stehe, welche Bäume geschützt sind, meinte Fromm. Das sahen auch die anderen Fraktionen so. Allerdings gab es für die Problemanalyse der FDP durchaus Zustimmung. Deshalb wurde angeregt, Bäume erst ab einem Stammumfang von 50 Zentimetern zu schützen, statt wie bisher mit 30 Zentimetern. Dadurch hätten viele Bäume Chancen auf ein längeres Leben. Erfreut über diese Zustimmung zur Satzung war auch Ralf Dieter, Mitarbeiter des Grünamtes: „Der Tenor der Diskussion stimmt mich optimistisch, auch weil er zeigt, dass sich die Teltower Satzung bewährt hat". Zudem seien laut Landesverordnung die Bäume auf unbebauten Grundstücken geschützt, während Bäume auf bebauten Grundstücken nicht mehr geschützt sind. „Damit ist der Gleichheitsgrundsatz nicht mehr gewahrt", moniert Dieter. Jährlich werden 50 bis 150 Anträge zum Fällen von Bäumen gestellt. Durch die fälligen Ausgleichszahlungen nimmt die Stadt im laufenden Jahr zirka 49000 Euro ein. So kann die Stadt in diesem Jahr in großem Umfang Bäume kaufen, die in der Rhein-, Neiße-, Beethoven und Albert-Wiebach-Straße gepflanzt werden sollen. Kirsten Graulich
Kirsten Graulich
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