Potsdam-Mittelmark: Tryp-Hotel sagt Adios
Spanischer Hotelkonzern kehrt nicht nach Michendorf zurück, will aber weiter für Gebäude zahlen
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Michendorf - Das Michendorfer Tryp-Hotel wird bis auf Weiteres leer bleiben – der bisherige Betreiber zumindest lehnt eine Wiedereröffnung des Hauses ab. Das signalisierten Vertreter des spanischen Hotel-Konzerns Sol Meliá gestern vor dem Landgericht Potsdam. Der Verwalter des Objektes hatte Klage eingereicht, weil der Mietvertrag noch bis August 2012 läuft. Mitte November vergangenen Jahres hatte Sol Meliá die Koffer gepackt und das mit zirka 200 Betten und sieben Tagungsräumen größte Hotel in Michendorf geräumt (PNN berichteten).
Insgesamt führt der Konzern zwölf Hotels in Deutschland unter der Marke „Tryp“. Aus wirtschaftlichen Gründen habe man den Betrieb damals eingestellt, wie der ehemalige Direktor des Hauses, Hans-Joachim Jeß, gestern gegenüber den PNN bestätigte. Tatsächlich scheint die monatliche Miete in Höhe von 58 000 Euro kein Schnäppchen gewesen zu sein.
Hotel und Grundstück in der Potsdamer Straße 96 gehören zu einem geschlossenen Immobilienfonds, der 1997 von der Düsseldorfer Gebau AG aufgelegt worden ist. Die Gesellschaftsanteile sind zu großen Teilen über die Ärzte- und Apothekerbank Düsseldorf an ihre Kunden – meistens Mediziner – als Anlage vermittelt worden. Zum Fonds gehören neben dem Michendorfer Tryp-Hotel auch ein Einkaufszentrum in Gera und ein Wohn- und Geschäftshaus in Quedlinburg. Das Investitionsvolumen lag damals laut Prospekt bei gut 73 Millionen Euro. Die Verwaltung der Objekte hat eine Tochter der Gebau AG, die Gebau Fondsverwaltungsgesellschaft, übernommen – und die drängt nun auf Einhaltung des Vertrags.
Bei der Verhandlung verwiesen die Vertreter von Sol Meliá auf Formfehler im vor elf Jahren geschlossenen Mietvertrag: Demnach würde sowohl das Anfangs- als auch das Enddatum des Mietverhältnisses nicht im Vertrag selbst, sondern erst im Übergabeprotokoll erscheinen – und dort auch nur handschriftlich. Zudem sei auch nicht ausreichend definiert, was bei einer vorzeitigen Kündigung zu leisten ist, ob das Haus lediglich beheizt werden muss oder ob es so etwas wie eine Betriebspflicht gibt, argumentierten die Beklagten. Der zuständige Richter erläuterte, dass dieser Fall bis vor den Bundesgerichtshof kommen könnte, wenn sich die Parteien nicht untereinander einigen – dazu setzte er eine Frist von zwei Wochen.
„Es kommt nicht infrage, dass das Hotel wieder geöffnet wird“, sagte einer der Sol-Meliá-Anwälte. Nach Gesprächen vor dem Gerichtssaal sei aber eine Einigung über einen „nennenswerten“ Betrag möglich, den der Hotel-Konzern weiterhin an die Fondsgesellschaft zahlt, die Details sollen jetzt ausgehandelt werden. So dürfte man nicht mehr nur in Michendorf, sondern nun auch in Spanien hoffen, dass sich möglichst bald ein neuer Betreiber findet. Thomas Lähns
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